Wie wir erfuhren, ordnete ein Pariser Ermittlungsrichter an diesem Freitag einen Prozess gegen Dahbia B. wegen Mordes an der jungen Lola Ende 2022 in Paris an, der landesweites Aufsehen erregt hatteAFP von einer Quelle in der Nähe des Falles.
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„Schreckliche Verbrechen“
Auf Anfrage bestätigte die Pariser Staatsanwaltschaft die erhaltenen InformationenAFPaus einer dem Fall nahestehenden Quelle, wonach Dahbia B. vor Gericht gestellt würde „die Ermordung eines Minderjährigen im Alter von 15 Jahren, die mit Vergewaltigung, Folter oder barbarischen Taten einherging oder ihr vorausging, sowie für Vergewaltigungen an einem Minderjährigen mit Folter oder barbarischen Taten“, gemäß seinen Anforderungen.
Dahbia B. droht lebenslange Haft.
Die Anwältin von Lolas Familie, Clotilde Lepetit, begrüßte mich am Freitag „Eine Weisung, die die Ernsthaftigkeit der Arbeit zeigt, die diesem außergewöhnlichen Kriminalfall gewidmet wurde“.
„Frau Daviet wollte, dass eine juristische Debatte auf höchstem Niveau geführt wird, damit die schrecklichen Verbrechen, die an ihrer Tochter begangen wurden, beurteilt werden können. Wir werden es haben“schätzte der Anwalt.
„Wir hoffen, dass die für die Wahrheit der Justiz notwendigen Debatten in Ruhe ablaufen, fernab der medialen Hetze und dem Unsinn der sozialen Netzwerke.“ reagierte auf AFP Mes Alexandre Silva und Lucile Bertier, Anwälte von Dahbia B.
Am Freitag, den 14. Oktober 2022, wurde Lola, die am Nachmittag nicht vom College zurückgekehrt war, leblos in einer Plastikbox im Innenhof des Gebäudes in der Hauptstadt, in dem sie lebte, aufgefunden.
Auf der Suche nach seiner Tochter sah ihr Vater, ein inzwischen verstorbener Hausverwalter, auf Videoüberwachungsbildern, wie Lola mit einer unbekannten Frau den Flur betrat.
Dieser verließ das Gebäude gegen 17 Uhr und schleppte schweres Gepäck, darunter einen Plastikkoffer, mit sich.
Die Kriminalpolizei hatte am Samstagmorgen Dahbia B. festgenommen, eine junge Algerierin, Jahrgang 1998, die 2016 mit einer Aufenthaltserlaubnis für Studenten legal nach Frankreich eingereist war und für zwei Monate das französische Staatsgebiet verlassen musste (OQTF). Die Nichtdurchführung dieser Maßnahme hatte heftige Kritik von rechts und rechtsextremen hervorgerufen.
“Gefährlichkeit”
Die Regierung geißelte im Gegenzug “Unanständigkeit” davon „politischer Aufschwung“.
Mehrere hundert Menschen, darunter viele Studenten, nahmen an einem bewegenden weißen Marsch zu Ehren von Lola teil.
„In diesen schwierigen Zeiten extremer Gewalt treffen die Besten auf die Schlimmsten.“hatte seine Mutter der Menge erklärt. „Das Beste seid ihr hier, es ist Solidarität, es ist Brüderlichkeit […]. Das Schlimmste ist die Verwendung des Bildes unserer Tochter für kommerzielle oder politische Zwecke.“prangerte sie an.
Während sie sich in Polizeigewahrsam befand, sagte Dahbia B., dass dies der Fall gewesen sei „Zwang (Lola) zum Duschen, bevor sie sexuelle Übergriffe und andere Gewalttaten verübte, die zum Tod führten. Sie hätte die Leiche in der Kiste versteckt.“berichtete die Pariser Staatsanwältin Laure Beccuau damals in einer Pressemitteilung.
Die Autopsie ergab, dass Lola erstickt war. Sein Körper war zu sehen „mehrere andere Läsionen“vor allem am Hals, aber nicht „traumatische Verletzung der Sexualsphäre“.
Nach Angaben der dem Fall nahestehenden Quelle heißt es im endgültigen Beschluss, dass Dahbia B. alles getan habe, um ihr Verbrechen zu verbergen.
Am Ende ihrer Anklage wurde sie insbesondere in der Abteilung für schwierige Patienten (UMD) inhaftiert.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ergab eine erste psychiatrische Untersuchung, dass der Angeklagte nicht litt „keine psychische oder neuropsychische Störung hätte sein Urteilsvermögen beeinträchtigt oder verändert“selbst wenn „Auf gesellschaftlicher Ebene (und nicht auf psychiatrischer Ebene) sollte seiner Gefährlichkeit volle Aufmerksamkeit geschenkt werden.“.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kamen zwei weitere Ärzte daraufhin zu dem Schluss „das Vorhandensein manipulativen Verhaltens, das auf einer pathologischen Persönlichkeit oder Strategie und nicht auf einer schwerwiegenden psychiatrischen Pathologie beruht“.
Nach Angaben der dem Fall nahestehenden Quelle wurde eine Abweisung des Verfahrens gegen einen Mann angeordnet, der Dahbia B. mit der Kiste transportierte und sie eine Zeit lang in seinem Haus willkommen hieß, obwohl der Richter dieser Quelle zufolge in seinem Urteil vermerkt hatte dass er zu wenig über den Inhalt der Box nachgefragt habe.
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