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Gefährlicher Fußgängerüberweg: Das Zug-Kollektiv gewinnt gegen die Stadt Luxemburg

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Vor drei Jahren veröffentlichte das „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) seine Analyse zur Sicherheit von Fußgängerüberwegen in der Hauptstadt. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts beginnt nun ein neues Kapitel im Streit zwischen der ZUG und dem Schöffenrat.

Die ZUG stellte daraufhin 475 gefährliche Fußgängerüberwege fest, von insgesamt 1.787 auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg. Im Rahmen ihrer eigenen Untersuchung behielt die Gemeinde 37 Fahrzeuge bei, die gegen die Straßenverkehrsordnung verstießen. Demnach dürfen Parkplätze nicht weniger als fünf Meter von einem Fußgängerüberweg entfernt liegen. Denn wenn Fahrzeuge zu nahe an einem Fußgängerüberweg geparkt werden, ist die Sichtbarkeit eines vorbeifahrenden Autofahrers eingeschränkt und er nimmt den Fußgänger erst sehr spät oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht wahr. Dieser Sicherheitsmangel ließe sich jedoch durch eine gesetzeskonforme Gestaltung der Parkplätze schnell beheben, argumentiert das Kollektiv.

Die ZUG wollte die Analyse der Stadt Luxemburg konsultieren. Dies wurde jedoch stets abgelehnt. Im Jahr 2022 wurde die Kommission für den Zugang zu Dokumenten (CAD) beauftragt und bekannt gegeben, dass die Dokumente der Stadt Luxemburg übertragbar seien. Doch die Unterlagen liegen der ZUG noch immer nicht vor. Es wurde daher beschlossen, die Sache vor das Verwaltungsgericht zu bringen.

„Sieg der Transparenz“

Am 11. November dieses Jahres verkündete das Gericht sein Urteil. Das Gericht entschied, dass die Verwaltung unbegründete Informationen nicht zurückhalten dürfe. Das Argument, es handele sich um interne Dokumente, reichte nicht aus.

„Diese Entscheidung ist ein Sieg für Transparenz, Rechenschaftspflicht und das Grundrecht auf öffentliche Sicherheit“, wurde Federico Gentile von der ZUG in einer Erklärung zitiert. Man hofft nun, dass die Stadt Luxemburg dem Urteil folgt und die Unterlagen „unverzüglich“ herausgibt. Das Urteil davon Luxemburger Wort Kenntnis erlangt hat, stellt außerdem fest, dass die betreffenden Dokumente in der Gemeinde eingesehen werden können, dies in Anwesenheit eines oder mehrerer Mitarbeiter der Stadt Luxemburg, und dass die Dauer der Einsichtnahme auf acht Stunden begrenzt ist, sofern die beiden Parteien nicht zustimmen auf einer anderen Formel.

Eine erste politische Reaktion kam es am Mittwochmorgen auf den Oppositionsbänken. Déi Gréng forderte den Schöffenrat in einer Pressemitteilung auf, „das Urteil anzunehmen, keine Berufung einzulegen, Transparenz zu demonstrieren und die Dokumente zu veröffentlichen“. Darüber hinaus hat die Gruppe einen Antrag zu diesem Thema für die nächste Gemeinderatssitzung am 18. November formuliert.

Auf Nachfrage erklärte Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP), dass ein Treffen mit dem Anwalt der Stadt Luxemburg vereinbart sei und man das Urteil und die nächsten Schritte gemeinsam besprechen werde. Eine Stellungnahme ist für diesen Donnerstag geplant. Die Stadt Luxemburg hat bis zum 23. Dezember Zeit, Berufung einzulegen.

Dieser Artikel wurde ursprünglich auf der Website von veröffentlicht Luxemburger Wort.

Bearbeitung: Mélodie Mouzon

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