Das Weihnachtsgeld sollte nach Bestätigung durch zwei Dekrete am Freitag, dem 13. Dezember 2024, automatisch auf das Bankkonto der Begünstigten überwiesen werden, teilt Paul Christophe, der Minister für Solidarität bei Ouest France, mit. Die Auszahlung erfolgt auf einmal pro Haushalt.
Für diejenigen, deren Anspruch im Dezember 2023 begann, erfolgt die Auszahlung erst im Januar 2025.
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2 Wer kann davon profitieren?
Das Weihnachtsgeld ist unter bestimmten Voraussetzungen Beziehern von Mindestsozialleistungen vorbehalten. Um sich zu qualifizieren, ist es nicht zwingend erforderlich, die französische Staatsangehörigkeit zu besitzen. Sie müssen im November oder Dezember 2024 das Active Solidarity Income (RSA), eine spezifische Solidaritätsbeihilfe (ASS) oder eine Rentenäquivalentbeihilfe (AER) erhalten haben.
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3 Wie hoch ist die Prämie?
Der Betrag ist trotz Inflation derselbe wie im Jahr 2023. Für RSA-Bezieher variiert das Weihnachtsgeld (ausgezahlt von der Caf) je nach Kinderzahl und Familienstand (ledig oder in einer Beziehung). Somit erhält ein Alleinstehender ohne Kinder 152,45 Euro; ein Paar ohne Kinder, 228,67 Euro; ein Paar mit zwei Kindern 320,14 Euro und eine alleinstehende Person mit zwei Kindern 370,45 Euro usw.
Bitte beachten Sie, dass Sie unbedingt überprüfen müssen, ob die persönlichen Daten in Ihrem Caf-Konto auf dem neuesten Stand sind, um nichts zu verpassen.
Für ASS- oder AER-Begünstigte ist die Höhe des Weihnachtsbonus (gezahlt von France Travail) fest, d. h. 152,45 €. Im vergangenen Jahr konnten Alleinstehende mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern (unter 15 Jahren) von einer Erhöhung dieser Prämie um 35 % profitieren. Betroffen waren rund 700.000 Familien. Wir wissen noch nicht, ob diese Erhöhung in diesem Jahr noch wirksam sein wird.
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