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Sie erhalten eine Leerstandssteuer für die von ihnen bewohnte Immobilie

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Viele Immobilieneigentümer haben für eine Immobilie, in der sie leben oder die sie vermieten, eine Leerstandssteuerbescheid erhalten. Die Steuerverwaltung hat einen technischen Fehler erkannt. „Diese Fälle sind identifiziert und werden ohne Zutun des Nutzers behoben“, verspricht sie.

Es ist ein Brief, der einen nicht glücklich macht … vor allem, wenn er falsch abgeschickt wird. „Der Witz des Tages bei 1.400 Euro“, prangert Paul in einem Beitrag auf Linkedin an. Er sagt, er habe einen Bescheid über die Steuererhebung für leer stehende Wohnungen erhalten, obwohl sein Grundstück gar nicht leer steht, ganz im Gegenteil.

„Eine Kündigung (…) für die einzige Immobilie, die ich besitze und in der ich mit meiner Frau wohne und die seit 3 ​​Jahren als mein Hauptwohnsitz deklariert ist“, sagt er aus.

„Natürlich ist es überhaupt nichts, am Jahresende 1.400 Euro herauszunehmen“, witzelt der Digital-Strategieberater.

In den Kommentaren beschweren sich andere Internetnutzer über die gleiche Behandlung. „Willkommen im Club. 750 Euro Steuer für leerstehende Unterkünfte“, sagt Laetitia. „Ich habe gerade einen Brief mit der gleichen Überraschung für meinen Hauptwohnsitz erhalten, der von Anfang an deutlich erklärt wurde“, fährt Caroline fort.

„Zehnmal mehr als letztes Jahr“

Tatsächlich erkennt das Finanzamt „einen technischen Fehler der Verwaltung“ an. Bescheide seien „fälschlicherweise verschickt“ worden, obwohl die Eigentümer in gutem Ansehen seien.

Seit 2023 müssen sie ihre Erklärung tatsächlich über die Plattform Manage my Real Estate (GMBI) abgeben. Sie sind verpflichtet, der Steuerverwaltung Änderungen in der Nutzungssituation ihrer Immobilie (Identität des Mieters bei Vermietern, Haupt- oder Nebenwohnsitz bei Eigennutzern) anzuzeigen.

„Jedes Jahr befassen wir uns mit den Fällen einiger weniger Kunden, die manchmal vergessen haben, ihre Situation zu aktualisieren, aber seit einer Woche ist das anders“, erklärt Frédéric Granier, Direktor der auf Immobilien-Asset-Management spezialisierten Firma APP.

„Wir hatten zehnmal mehr Anfragen als letztes Jahr, allein gestern hatten wir rund fünfzehn E-Mails“, sagt der Manager, der rund 1.000 Kunden betreut.

Es stellt sicher, dass die Fehler nicht nur diejenigen betreffen, die im Jahr 2023 umgezogen sind und daher eine Änderung der Situation haben, sondern auch Kunden, die seit 2 oder 3 Jahren installiert sind und deren Erklärung aktuell ist.

„Die betroffenen Nutzer werden kontaktiert“

Die Steuerverwaltung erklärt diese Fehler damit, dass die Zahl der Bescheide in diesem Jahr „aufgrund der erheblichen Erweiterung des Geltungsbereichs“ deutlich zugenommen habe. Tatsächlich gilt die Steuer auf leer stehenden Wohnraum (TLV), die in angespannten Gebieten gilt, jetzt in 3.697 Gemeinden, verglichen mit 1.136 im Jahr 2023. Die Wohnungssteuer auf leer stehenden Gebäuden (die außerhalb von angespannten Gebieten gilt) betrifft jetzt 6.417 Gemeinden im Vergleich zu 5.447 im Jahr 2023.

Was also tun, wenn Sie einen Steuerbescheid falsch erhalten haben? Keine Panik, die Verwaltung wird sich darum kümmern und die Bescheide stornieren.

„Für den Nutzer besteht kein Handlungsbedarf“, versichert die Steuerverwaltung gegenüber BFM Business.

„Die betroffenen Nutzer werden am Ende der Woche per E-Mail kontaktiert und erhalten dann in den kommenden Wochen per Post das Kündigungsschreiben“, verspricht die Verwaltung.

Der Umfang der fälschlicherweise versendeten Mitteilungen ist noch nicht bekannt, da die am 4. November begonnene Versandaktion noch nicht abgeschlossen ist.

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