Der erste Untersuchungsrichter der Wirtschafts- und Finanzgerichtseinheit erließ heute einen Haftbefehl gegen einen Anwalt, der in den Fall Youssef Mimouni verwickelt war, im Zusammenhang mit Finanzkorruption, der Schaffung von Vermögenswerten bei Ausländern ohne Genehmigung der Zentralbank und dem versuchten Export von Geldern im Ausland.
Nachdem der Untersuchungsrichter des polnischen Wirtschafts- und Finanzjustizsystems gestern ein Reiseverbot gegen etwa dreißig Personen erlassen hatte, die an Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsmann Youssef Mimouni beteiligt sind, darunter Beamte, Anwälte, Richter und Rechtsexperten, erließ er einen neuen Haftbefehl.
Er hatte bereits Haftbefehle gegen Youssef Mimouni, einen seiner Verwandten, sowie gegen Führungskräfte einer öffentlichen Bank, darunter einen ehemaligen Generaldirektor der Bank und den Inhaber einer Beratungsfirma, erlassen.
Darüber hinaus ordnete er als Vorsichtsmaßnahme das Einfrieren von Vermögenswerten und Bankkonten sowie Eigentumsübertragungen an Immobilien einiger der betroffenen Personen an, bis die Ermittlungen in diesem Fall abgeschlossen sind.
Dieser Fall steht im Zusammenhang mit dem der BH Bank, wo am 23. Oktober im Rahmen einer Untersuchung wegen Geldwäsche, an der ein Netzwerk von 55 Personen beteiligt war, Haftbefehle gegen Mimouni, seinen Sohn und den ehemaligen Generaldirektor der Bank, erlassen wurden , darunter auch Bankangestellte.
Die Untersuchung ergab ein komplexes System der Veruntreuung öffentlicher Gelder und Verbindungen zu verschiedenen Justiz- und Verwaltungsakteuren. Zu den Vorwürfen zählen Geldwäsche, Amtsmissbrauch, Korruption und Urkundenfälschung.
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