Können Gemeinden ihren Bewohnern geschredderten Grünabfall legal zur Verfügung stellen? (Foto: Olivier Guichardaz)
Ist die Bereitstellung von zerkleinertem Material durch Gemeinden für Einzelpersonen, das für die häusliche und lokale Kompostierung bestimmt ist, zulässig? Welche Texte gelten? Welche Lösungen gibt es, um Beiträge zu sichern? Überblick.
Nach Prüfung der Frage der Verfügbarkeit von Bodenmaterial und der Art und Weise, wie die Gesundheitsvorschriften (RSD) des Ministeriums für seine Lagerung gelten können (siehe Abfallinfo Nr. 268) interessiert uns der abfallrechtliche Stand der von der öffentlichen Hand eingesammelten, zerkleinerten Grünabfälle. Mit einer Frage: Kann dieser Status verhindern, dass Einzelpersonen ihre Küchen- und Tischabfälle kompostieren können? […]
• Ein unverzichtbares Material […]
• Das Hindernis des Abfallstatus […]
• Der NFU 44-051-Standard ist nicht anwendbar […]
• Der Standard erlaubt es uns nicht, vom Abfallstatus abzuweichen […]
• Das Konzept der Wiederverwendung ist auf geschreddertes Material nicht anwendbar […]
• Mahlgut entsteht unter bestimmten Bedingungen als Nebenprodukt […]
• Ausstieg aus der Abfalleigenschaft: möglich, wenn eine Ad-hoc-Verfügung vorliegt […]
• Verteilung durch lokale Kompostierung unter Auflagen möglich […]
• Eine Situation, die es zu klären gilt […]
Die komplette Datei in Abfallinfo Nr. 285.
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