In Rennes wurde in der Nacht von Montag auf Dienstag, 19. November, ein 25-jähriger junger Mann schwer am Bauch verletzt. Nach einer Auseinandersetzung wurde er erstochen. Wie wir am nächsten Tag schrieben, ergab die Untersuchung, dass zwei Personen von drei Personen angegriffen wurden, die sie angeblich aus einem Grund angegriffen hatten, der zum jetzigen Zeitpunkt noch geklärt werden muss. Einer der drei Angreifer stach einem der Opfer in den Bauch, dieser konnte fliehen, die Verletzten wurden vom Rettungsdienst versorgt. Die Angreifer nahmen auch das Fahrrad des erstochenen Opfers mit.
10 Tage ITT
Der Staatsanwalt von Rennes, Frédéric Teillet, bestätigte am Donnerstag, dass dessen Verletzungen eine vom Gerichtsmediziner festgesetzte zehntägige ITT rechtfertigen.
Die drei Personen wurden von den BAC-Diensten nach dem Angriff in der Nacht vom 18. auf den 19. November 2024 in der Nähe der Place Sainte Anne festgenommen.
In einer Pressemitteilung erklärt der Staatsanwalt, dass die Arbeit der Ermittler es ermöglicht habe, einen Zusammenhang mit einem versuchten Mord am 2. November 2024 am Ausgang des Carrefour-Marktes, ebenfalls in der Nähe der Place de Bretagne, herzustellen, bei dem mehrere Personen angegriffen wurden ein Mann, aus einem anderen unbekannten Grund, einer der Angreifer, der das Opfer fünfmal erstochen hat, wofür die ITT auf 10 Tage festgelegt wurde.
Zwei der drei in Polizeigewahrsam befindlichen Personen konnten von den Ermittlern als Teilnehmer dieser Ereignisse identifiziert werden, darunter auch der Urheber der Messerstecherei.
Inhaftiert seit Mittwoch, 20. November
Unter Berücksichtigung dieser Umstände ordnete die Staatsanwaltschaft von Rennes am 20. November die Freilassung der inhaftierten Personen an das Gerichtsgebäude an und leitete eine Untersuchung ein.
Die drei Personen wurden wegen versuchten Mordes und Bandendiebstahls für die Ereignisse vom 18. bis 19. November angeklagt, zwei von ihnen wegen versuchten Mordes für die Ereignisse vom 2. November.
Die Staatsanwaltschaft von Rennes beantragte die Unterbringung der drei Angeklagten in Untersuchungshaft. Der Richter für Freiheiten und Haft ordnete die Inhaftierung von zwei von ihnen an, der dritte wurde unter richterliche Aufsicht gestellt.
Zwei sind den Gerichten unbekannt, der dritte wurde vor dem Mamoudzou-Kindergericht wegen Diebstahls angeklagt.
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