ERKLÄRUNG DES SPRECHERS DES MINISTERIUMS FÜR EUROPA UND AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Entscheidungen der Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs
22. November 2024
Die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs erließ am 20. Mai die vom Ankläger des Gerichts beantragten Haftbefehle. Dabei handelt es sich nicht um ein Urteil, sondern um die Formalisierung einer Anschuldigung.
Frankreich nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis. Getreu seinem langjährigen Engagement für die Unterstützung der internationalen Justiz bekräftigt es sein Engagement für die unabhängige Arbeit des Gerichtshofs im Einklang mit dem Römischen Statut.
Was die Lage in Gaza betrifft, erinnert Frankreich daran, dass es seit Beginn des Konflikts stets die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts und den Schutz der Zivilbevölkerung gefordert hat, ein für alle Parteien verbindliches Gebot, und dessen Verstöße verurteilt hat.
Sie verurteilte und verurteilt weiterhin aufs Schärfste die antisemitischen Terroranschläge, die am 7. Oktober von der Hamas und anderen Terrorgruppen verübt wurden. Sie erinnert daran, dass es keine mögliche Gleichstellung zwischen der Hamas, einer Terroristengruppe, und Israel, einem demokratischen Staat, gibt.
Sie fordert weiterhin die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln.
Sie fordert weiterhin einen vollständigen und ungehinderten humanitären Zugang, der den massiven Zustrom humanitärer Hilfe, einschließlich Nahrungsmitteln, in den gesamten Gazastreifen und zum Wohle der Zivilbevölkerung ermöglicht.
Außerdem warnt sie seit vielen Monaten vor der Unakzeptanz der zivilen Verluste im Gazastreifen.
Sie fordert weiterhin einen dauerhaften Waffenstillstand, um die humanitäre Katastrophe in Gaza zu beenden.
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