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Diese beiden Käuferprofile könnten ihrem Anstieg im Jahr 2025 entgehen

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© Bruno Bleu/Adobe Stock

– DMTOs betragen 7 bis 8 % des Kaufpreises eines Hauses in Altbauten und 2 bis 3 % in Neubauten.

Erst vor einer Woche hatte der Ministerpräsident angekündigt, dass er Ressorts, die dies wünschen, die Möglichkeit geben werde, ab 2025 und für drei Jahre die Übertragungsrechte gegen Entgelt um 0,5 Punkte zu erhöhen. Falsch genannt „Notargebühren„Da es sich hauptsächlich um lokale und nationale Steuern handelt, beträgt der DMTO, der von jedem Immobilienkäufer gezahlt wird, 7 bis 8 % des Immobilienpreises bei ersteren und 2 bis 3 % bei neuen Immobilien eins.

Nach zwei Jahren einer nicht enden wollenden Immobilienkrise, in der die Kreditzinsen immer noch über 3 % lagen, löste diese Ankündigung einen Aufschrei unter Fachleuten der Branche aus. Es muss gesagt werden, dass eine Erhöhung des DMTO um 0,5 Punkte bedeuten würde 1.000 Euro zusätzliche „Notargebühren“ Für den Kauf einer Immobilie sollen nach Angaben des Maklers Meilleurtaux 200.000 Euro gezahlt werden. Ein Mehrpreis, der bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro 1.500 Euro betragen würde, bei einer Immobilie im Wert von 600.000 Euro 3.000 Euro. Das Risiko ist daher nicht gering, dass dieser Anstieg des DMTO die fragile Erholung der Immobilientransaktionen, die im September begann, im Keim erstickt.

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Neue Immobilien entgehen der Erhöhung der „Notargebühren“

Hat die Regierung das erkannt? Erstkäufer, die zum ersten Mal eine Wohnung kaufen und nicht weniger als vertreten die Hälfte der Immobilienkäufersollen laut Europe 1 von der Erhöhung des DMTO verschont bleiben. Und das, egal ob sie im alten Haus oder Off-Plan kaufen. Bei neuen Immobilien, bei denen die Verkäufe seit Monaten einbrechen, dürften laut Europe 1 auch Zweitkäufer im Jahr 2025 von der Erhöhung der „Notargebühren“ verschont bleiben.

„Was sicher ist, ist das Die Erhöhung des DMTO betrifft keine neuen»antwortet das Ministerium für Wohnungswesen. Der Ausschluss aller Erstkäufer, sowohl alter als auch neuer, vom Geltungsbereich der DMTO-Erhöhung konnte jedoch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht bestätigt werden. „Dieser Ausschluss von Erstkäufern ist leider nicht sicher“seufzt eine professionelle Quelle.

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