Im Jahr 2025 plant die SNCF, die Gehälter ihrer Mitarbeiter um rund 2,2 % zu erhöhen. Ein Anstieg, der insbesondere die rund 14.000 in Frankreich tätigen Lokführer betreffen wird, die täglich fast 4 Millionen Fahrgäste befördern. Wie berichtet Hauptstadt Dieser Beruf umfasst zwei Hauptkategorien. Einerseits die Rangier- und Ortsbahnfahrer, die insbesondere Leerzüge vom Bahnhof zum Rangierzentrum bzw. Depot fahren müssen. Auf der anderen Seite die Streckenführer, die für die Zustellung von Personen- und Güterzügen zuständig sind.
Fast 5.000 Euro brutto für einen TGV-Fahrer, Boni inklusive
Nach der Einarbeitung beginnen diese Mitarbeiter ihre Karriere zum Mindestlohn (1.801,80 € brutto bzw. ca. 1.426 € netto), ohne Zuschläge. Rangier- und örtliche Streckenführer können dann auf bis zu 2.000 Euro brutto pro Monat und Streckenführer zwischen 2.500 und 4.000 Euro brutto hoffen, heißt es Hauptstadt. Unter den Letzteren haben die Erfahrensten die Chance, TGV-Fahrer zu werden. Eine seltene Position (ca. 10 % der Fahrer), deren Gehalt inklusive Prämien bei ca. 4.800 € brutto liegt.
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Die Vergütung eines SNCF-Lokführers kann von Monat zu Monat stark variieren, abhängig von verschiedenen Kriterien wie der Art der gefahrenen Züge (linearer Zug, Güterzug, TGV oder RER), der Anzahl der zurückgelegten Kilometer und den nachts geleisteten Arbeitsstunden oder Erfahrung. SNCF-Mitarbeiter profitieren außerdem von zahlreichen Vorteilen, darunter Wohnbeihilfe und eine Jahresendprämie.
Kostenlose Bahnfahrt für die ganze Familie
Im Allgemeinen machen Prämien (Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Fahrtkostenzuschüsse usw.) durchschnittlich ein Drittel des Entgelts dieser Mitarbeiter aus. Der Kohlebonus verschwand Mitte der 1970er Jahre, als Kohlelokomotiven aus dem Verkehr gezogen wurden.
Einer der wesentlichen Vorteile des Berufs liegt im Zugang zu Reisen zu besonders attraktiven Preisen. Lokführer können tatsächlich fast umsonst fahren. Ehepartner und Kinder profitieren von einer Ermäßigung von 90 % auf den Ticketpreis und sogar von 16 Gratisfahrten pro Jahr (vier für Vorfahren). Seit Januar 2023 gelten diese „Bewegungserleichterungen“ offiziell als Sachleistungen und sind somit beitragspflichtig.
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