Die Kontrolldienste der Zoll- und indirekten Steuerverwaltung (ADII) haben ihre Ermittlungen angesichts des Verdachts auf Verbindungen zwischen Schmuck- und Goldschmuggel und Geldwäschenetzwerken intensiviert.
Informierte Quellen enthüllten Hespress dass sich die Ermittlungen, die durch die jüngsten Beschlagnahmungen von Goldlieferungen mit hohem finanziellen Wert motiviert sind, insbesondere auf Grenzübergangsstellen konzentrieren, insbesondere auf die internationalen Flughäfen Mohammed V und Marrakesch-Menara. In den Fällen geht es um ausländische Staatsangehörige, überwiegend arabischer und afrikanischer Nationalität, die versuchen, mit diesen wertvollen Gütern das Staatsgebiet zu verlassen.
Nach Angaben von Hespressstützen sich die Zollbehörden auf die Systeme und die Datenanalyseeinheit der Nationalen Zollbrigade, um Schmuggelnetzwerke und ihre Routen zwischen Marokko und den Herkunftsländern der Schmuggler zu kartieren. Diese Bemühungen werden mit der National Financial Intelligence Authority koordiniert und ermöglichen so einen Datenaustausch zwischen verschiedenen Verwaltungen und institutionellen Partnern. Ziel ist es festzustellen, ob beschlagnahmte Goldlieferungen aus illegalen Aktivitäten wie Drogenhandel oder Betteln stammten, bevor sie in Gold umgewandelt und für den illegalen Export bestimmt waren.
Analysen von Zollbeamten gehen davon aus, dass die Schmuggelversuche mit dem Herannahen der Feiertage zum Jahresende zunehmen werden. Diese Zeiträume sind durch eine Intensivierung der Ströme an Grenzübergangsstellen, insbesondere an Flughäfen, gekennzeichnet. Als Reaktion darauf sind verstärkte Kontrollpläne im Gange, einschließlich der Verwendung von Listen mit verdächtigen Identitäten, Nationalitäten und Zielorten. Reisende auf diesen Listen werden eingehenden Kontrollen und systematischen Durchsuchungen unterzogen, wenn das Risiko als hoch eingeschätzt wird.
An Flughäfen unterliegen Erklärungen und Eigentumsdokumente für Goldschmuck im Zweifelsfall einer sorgfältigen Prüfung. Allerdings gelten gebrauchte Schmuckstücke wie Ringe, Armbänder oder Halsketten als persönliches Eigentum und können von der besonderen Deklarationspflicht ausgenommen werden, sofern ihr Gewicht 500 Gramm nicht überschreitet und sie im angemessenen Verhältnis zum sozialen Status des betreffenden Reisenden stehen.
Zollkontrolldienste prüfen auch Rechnungen für beschlagnahmten Schmuck und Goldgegenstände, um Informationen über den lokalen Markt zu sammeln. Dieser Ansatz zielt darauf ab, Zollkontrollen rund um die Eigentumsdokumente deklarierter wertvoller Waren zu koordinieren. Sie reagiert auf die Zunahme illegaler Geldtransfers in Form von Gold und Edelsteinen, die von Marokkanern und Ausländern organisiert werden, um den strengen Zollbestimmungen zu entgehen.
Die Zoll- und indirekte Steuerverwaltung wendet strenge Verfahren an, um den Export und Import von Gold zu regulieren. Dank spezieller Siegel kann jeder Versuch des Schmuggels oder der Hinterziehung von Zöllen und Steuern verhindert werden. Darüber hinaus erfassen spezialisierte Zollämter im gesamten Staatsgebiet die zur Verarbeitung bestimmten Goldexporte, insbesondere in die Türkei, sowie die Importe.
Durch die Stärkung ihrer Wachsamkeit und verstärkte Ermittlungen bekräftigen die marokkanischen Zollbehörden ihr Engagement im Kampf gegen Schmuggel und Geldwäsche und tragen so dazu bei, die Integrität des legalen Handels und die finanzielle Transparenz des Landes zu wahren.
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