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Abstimmung vom 24. November: Ja zur Finanzierung des Gesundheitswesens, aber ein Röstigraben

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Das erste eindeutige Ergebnis des Tages betrifft paradoxerweise das komplexeste Thema, das den Schweizern an diesem Abstimmungssonntag vorgelegt wird: Die Reform der Gesundheitsfinanzierung wird laut Zwischenergebnis mit 54,4 % angenommen. Dieses vor Jahren vom Parlament eröffnete Dossier zielt darauf ab, die Kostenverteilung zwischen Kantonen und Versicherern zu vereinheitlichen und den Übergang zu einer ambulanten Pflege (Pflege ohne Spitalübernachtung) zu fördern, die günstiger ist als die stationäre Pflege (mit Übernachtung).

Aber der Röstigraben ist sehr übersichtlich. Dafür gibt es mehrere Erklärungen: Erstens die Koinzidenz mit den Prämienpreisen. Abgesehen von einer leichten Abweichung im Tessin sind die Orte, an denen die Versicherungskosten am höchsten sind, diejenigen, die den Vorschlag am deutlichsten abgelehnt haben. Dann ein starkes Argument: In der Westschweiz haben wir im Wahlkampf einen gewissen Pierre-Yves Maillard gefunden, der heute Wahllokomotive an der Spitze des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (USS) ist und dessen Argumente bei den Wählern immer noch sehr wirksam sind. Sein Misstrauen gegenüber dem Projekt und den Geldern im Allgemeinen scheint in seiner Herkunftsregion ansteckend gewesen zu sein.

Unter den Befürwortern der Revision freuen wir uns natürlich, ebenso wie die H+-Krankenhäuser, die durch die Überführung in die ambulante Versorgung eine „mögliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation“ sehen. Ein Sieg auch für Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, die in der Vergangenheit nicht immer überzeugen konnte. Auch der Dachverband der Versicherer Curafutura begrüßt ein historisches Ergebnis, „einen Sieg für das Gesundheitssystem, Patienten und Versicherungsnehmer“, und fordert eine „konstruktive Dynamik“ bei der Umsetzung der Reform.

Auf der Seite der enttäuschten und besorgten Gegner sehen wir auch schon weiter. Unia befürchtet „unvorhersehbare Folgen für Institutionen und Prämienzahler“, und die USS weist auf „große Wahlversprechen hin, die die EFAS-Reform allein nicht halten kann“. Daher wird bei der Umsetzung und Umsetzung der Pflegeinitiative besonderes Augenmerk auf den Schutz der Versicherten und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte gelegt. Er fügte hinzu: „Es ist dringend geboten, schnell und entschieden gegen den unerträglichen Anstieg der Prämien vorzugehen und die Gewinne gewinnorientierter Dienstleister und überhöhte Gehälter von Fachkräften einzudämmen.“

Ziel der Gesundheitsfinanzierungsreform ist es, sicherzustellen, dass die Kostenübernahme für alle Leistungen zwischen Kassen und Kantonen identisch ist. Heute sind die Kassen für die gesamte ambulante Versorgung zuständig, die Kantone beteiligen sich also beispielsweise stärker an der Spitalversorgung. Nach Ansicht des Parlaments ist dies kein Anreiz für sie, eine ambulante Behandlung zu bevorzugen, die letztlich jedoch weniger kostet.

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