Die Basler Bevölkerung stimmte mit 66,57 % deutlich dem vom Kanton an die SSR gewährten Kredit für die Organisation des 69. Eurovision Song Contest (ESC) zu. Die Wahlbeteiligungsquote erreichte 57,15 %.
Die UDF, eine ultraevangelische Kleinstpartei, die nicht im Grossen Rat vertreten ist, hatte das Referendum gegen den vom Kantonsparlament fast einstimmig angenommenen Kredit für sich entschieden. Er kritisierte den ESC dafür, dass er sich zu einer Propagandaplattform für die Rechte von LGBT und nicht-binären Menschen entwickelt habe, dass er Satanismus auf der Bühne toleriere und Antisemitismus schüre.
Attraktive wirtschaftliche Vorteile
Die Wähler folgten jedoch der Begeisterung der Behörden. Dank des enormen Mehrwerts, den der Eurovision Song Contest generieren werde, werde sich die Investition ihrer Meinung nach lohnen. Der ESC, der am 13., 15. und 17. Mai stattfindet, ist eine Chance, Millionen Menschen zu erreichen und die Stadt als modernen Ort für die Organisation von Großveranstaltungen zu präsentieren.
Der Bruttoinvestitionsbetrag des Kantons beläuft sich auf 37,5 Millionen Franken, allerdings haben die Behörden die erwarteten Einnahmen von 2,5 Millionen aus den Eintritten ins Stadion Parc St-Jacques für das riesige „Public Viewing“ abgezogen.
Der Kredit muss Kosten für Infrastruktur, Sicherheit, Transport, Unterkunft, Begrüßungsaktionen, für Rahmenveranstaltungen und für Hilfsleistungen abdecken. Der größte Musikwettbewerb der Welt findet im Saal St-Jacques mit 12.000 Sitzplätzen statt.
Ausländervotum: kein Deutschsprachiger zuerst
Bei der anderen wichtigen Wahl in Basel-Stadt lehnten die Stimmberechtigten mit 55,58 % die Gewährung des Wahlrechts an Ausländer ab, die über eine C-Bewilligung verfügen und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnhaft sind. Diese von den Behörden vorgeschlagene Verfassungsänderung wurde von den Linken und den Grünliberalen unterstützt, von den bürgerlichen Parteien jedoch abgelehnt.
Damit ist Basel-Stadt nicht der erste deutschsprachige Kanton, der ausländischen Einwohnern das Wahlrecht gewährt. Bereits 2010 hatte die Basler Bevölkerung dieses Recht verweigert.
Nur Neuenburg und Jura haben dieses Recht auf Gemeinde- und Kantonsebene gewährt. In den Kantonen Waadt, Genf und Freiburg wird dieses Recht nur auf Gemeindeebene gewährt. In Graubünden und Appenzell Ausserrhoden haben die Gemeinden die Möglichkeit, es zu gewähren.
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