„Ich bin kein gewalttätiger Mensch, schon gar nicht gegenüber Kindern“, versichert dieser Vater vor Gericht. Am Freitag, dem 22. November, erschien er vor dem Strafgericht von Dole wegen Gewalttaten gegen einen 15-jährigen Minderjährigen, einen Freund seines Sohnes. Die Veranstaltungen fanden am 12. April vor dem Arc College in Dole statt.
Ausgangspunkt des Vorfalls: ein Konflikt zwischen dem Opfer und dem Sohn des Angeklagten, der nach eigenen Angaben seit Monaten schikaniert wird. „An diesem Tag rief er mich unter Tränen an und erzählte mir, dass er bedroht worden sei und dass sie am Ausgang auf ihn warteten. Es war bereits geschehen. » Der Vater geht, um es abzuholen. „Ich hatte keine andere Absicht“, versichert er.
„Ich habe alles getan, um nicht so weit zu kommen“
Dort verliert er die Fassung. „Ich hatte die ganze Woche Nachtschichten gearbeitet, und angesichts all der Vorgeschichte bin ich zusammengebrochen. » Er geht auf den Schüler zu, beleidigt ihn, droht ihm: „Ich werde deinen Vater töten, sei vorsichtig.“ Das Personal der Einrichtung muss eingreifen. Der stellvertretende Schulleiter erklärt, dass er den Jungen ins Gesicht gepackt hätte. Der Angeklagte versichert, dass er ihn nicht berührt habe: „Ich habe mit dem Finger auf ihn gezeigt. Ich war nicht gewalttätig“, verteidigt er sich. „Ist dieser junge Schuljunge, der sieht, wie ein Erwachsener sich auf ihn stürzt, ihn anschreit und beleidigt, nicht Gewalt ausgesetzt? », fragt die Staatsanwaltschaft.
„Ich habe sogar eine Beschwerde eingereicht…“
„Er ist kein Mensch, der, wenn er ein Problem hat, es selbst mit Nachdruck lösen wird“, argumentiert sein Anwalt. Die Situation zwischen den beiden Jugendlichen hatte bereits seit September gedauert. „Ich habe alles getan, um nicht so weit zu kommen. Ich hatte mehrere Gespräche mit dem Direktor, ich traf den Vater, ich reichte sogar eine Beschwerde ein…“
„Wir sind nicht hier, um über Belästigungen zu urteilen“, antwortet der Staatsanwalt. Der Mann wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.
Gemäß unserer Redaktionsordnung wird die Identität der Angeklagten bei Verurteilungen von mindestens einem Jahr Gefängnis mit Unterbringungsbefehl oder von zwei Jahren Gefängnis oder Bewährungsstrafe ohne Unterbringungsbefehl offengelegt.
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