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Benzinpreise, Beratungspreise, Gehalt… Änderungen ab dem 1. Dezember zu erwarten

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In diesem Zeitraum zum Jahresende erwarten die Franzosen mehrere Änderungen. Während die meisten neuen Funktionen ab dem 1. Januar gelten, treten bestimmte Anpassungen ab dem 1. Dezember in Kraft. Die Franzosen müssen sich daher in den kommenden Tagen darauf vorbereiten.

Zu diesen Änderungen gehört der Anstieg des Gaspreises, der nach Angaben der Energy Regulatory Commission (CRE) im Dezember durchschnittlich 2,5 % betragen dürfte. Dieser Anstieg kann je nach Nutzung variieren. Beispielsweise steigen die Kosten pro kWh für die Heizung von 0,1093 Euro auf 0,1124 Euro, was einer Steigerung von 2,8 % entspricht. Der Preis dieser Energie ist in letzter Zeit immer weiter gestiegen. Allerdings erwarten die Mitarbeiter in der Hotelbranche gute Nachrichten.

Diese Arbeitnehmer profitieren ab Dezember von einer Gehaltserhöhung. „Der Mindestlohn, der den Arbeitnehmern gezahlt werden muss, ist der herkömmliche Mindestlohn der Stufe 1 der Stufe I, der auf 12,00 Euro festgelegt ist, und nicht der Stundensatz des Mindestlohns von 11,88 Euro, der nun unter diesem herkömmlichen Mindestlohn liegt.“, können wir auf der Website von lesen Zeitschrift L’Hôtellerie Restauration. Eine weitere Änderung betrifft die Bewohner der Île-de-. Beihilfen zur Finanzierung des Kaufs eines ökologischen Fahrzeugs werden abgeschafft. Zur Erinnerung: Mit diesem System konnten Sie von einem finanziellen Aufschwung von bis zu 9.000 Euro profitieren.

Anpassungen der ärztlichen Verordnungen und Beratungsbeträge im Dezember

Die wichtigsten zu berücksichtigenden Änderungen betreffen den Gesundheitssektor. Die erste betrifft die Verschreibung von zwei gesundheitsgefährdenden Medikamenten: Tramadol und Codein, die ab dem 1. Dezember nur noch auf ärztliche Verschreibung verschrieben werden dürfen. Darüber hinaus beträgt die maximale Verschreibungsdauer nun 12 Wochen.

Ziel dieses Ansatzes ist es, Patienten vor den Kosten zu schützen, die durch den übermäßigen Konsum dieser beiden Tabletten entstehen. Im Einzelnen gaben die zuständigen Behörden an, dass diese Verpflichtung „Arzneimittel betrifft, die Tramadol, Codein und Dihydrocodein allein oder in Kombination mit anderen Stoffen (Paracetamol, Ibuprofen usw.) enthalten“. Der verschreibende Arzt muss Folgendes vollständig aufgeschrieben haben: die Dosierung, die Dosierung und die Behandlungsdauer“, berichtet Cnews.

Eine weitere zu erwartende Änderung ist die Erhöhung des Preises für die Konsultation beim Hausarzt von 26,50 Euro auf 30 Euro. Für Kinder unter 6 Jahren erhöht sich der Preis ebenfalls von 31,50 Euro auf 35 Euro. Diese neue Preisliste gilt ab dem 22. Dezember.

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