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Der Nachtclub Le HQ bleibt bis zum 12. Dezember geschlossen

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Der Nachtclub QG in Besançon bleibt, wie ursprünglich von der Präfektur Doubs angekündigt, bis zum 12. Dezember geschlossen. Am 26. November lehnte das Verwaltungsgericht die von den beiden Co-Geschäftsführern der Einrichtung beantragte Aussetzung dieser Maßnahme ab.

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Das Verwaltungsgericht von Besançon (Doubs) hat gerade entschieden: Der Nachtclub Le QG, der in den letzten Tagen im Mittelpunkt der regionalen Nachrichten stand, bleibt bis zum 12. Dezember geschlossen. Tatsächlich wurde der Löschungsantrag am späten Vormittag des 26. November 2024 von den Gerichten abgelehnt.

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Der Angriff ereignete sich vor dem Nachtclub Le QG am Ufer des Doubs in Besançon.

© Emmanuel Deshayes – France Télévisions

Zur Erinnerung: Die Manager von HQ, einem Nachtclub in Besançon (Doubs), haben vor Gericht die vom Präfekten von Doubs, Rémi Bastille, am 12. November ausgesprochene behördliche Schließung für 30 Tage angefochten. Diese Sanktion folgt zum Tod eines 26-jährigen Soldatenin der Nacht von Donnerstag, 7. November, auf Freitag, 8. November 2024, von drei Männern vor dem Lokal angegriffen und seit mehreren Monaten auf Beschwerden von Anwohnern.

Während der Anhörung am Montag, dem 25. November 2024, begründete Thibaut Bouchoudjian, der Anwalt, der die Manager des Nachtclubs vertritt, diese Berufung mit dem erheblichen finanziellen Verlust, der durch diese Zwangsschließung verursacht wurde: bereits 75.000 Euro in 15 Tagen.

Thibaut Bouchoudjian hat wiederholt wiederholt: „Die Betriebsbedingungen der Einrichtung sind nicht die Ursache dafür [cet] Unfall vom 8. November„Er hält die Schlägerei für tödlich.“stellt die Leitung der Einrichtung, ihr Personal oder ihr Führungsteam nicht in Frage” Auto “Alles, was passierte, war gemeinfrei, nichts auf dem Gelände von SAS Acouphene” [l’entreprise qui détient la boîte de nuit le QG, NDLR].

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Die Anhörung fand am Montag, 25. November 2024, vor dem Verwaltungsgericht von Besançon statt, um über die Aussetzung der einmonatigen behördlichen Schließung des Nachtclubs QG zu entscheiden.

© SAMUEL COULON / MAXPPP

Ein Argument, das das Verwaltungsgericht Besançon nicht überzeugte. “Nach einer rund dreißigminütigen Anhörung, in der die Beteiligten ihre Argumente darlegten, lehnte der Richter des Gerichts die einstweilige Verfügung ab” erklärt die Leiche in einer Pressemitteilung. Für Gerechtigkeit, “Keines der von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Argumente könne ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Anordnung hervorrufen“.

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Auf Seiten der Präfektur Doubs erinnerte Jérôme Rupt, Sicherheitsdirektor, dass „Einer der Leute hörte, wie er das Hauptquartier verließ [à propos de la dernière rixe mortelle, NDLR] musste eine Ausnüchterungszelle durchlaufen“, wodurch ein direkter Bezug zum Betrieb der Einrichtung hergestellt wird. Vor dieser Zwangsschließung war dieDie Einrichtung hatte in den Jahren 2022 und 2023 zwei Warnungen von der Präfektur Doubs erhalten, bevor sie aufgrund von Störungen der öffentlichen Ordnung geschlossen wurde.

Auf Nachfrage wollten die Leiter des Hauptquartiers diese Entscheidung nicht kommentieren. Im vergangenen Oktober erklärte Matthieu Garny, einer der beiden Co-Manager, dass er das Notwendige tue, um Belästigungen zu vermeiden: „Ich habe zehn Sicherheitsleute drinnen und andere draußen, die den Parkplatz bewachen. Wir können nicht überwachen, was in den angrenzenden Straßen passiert. Was können wir dagegen tun?“.

In ihrer Petition, die diesen Herbst online veröffentlicht wurde, heißt es:sie denunzierten die Nachbarn des Nachtclubs wer, seiner Meinung nach „entschlossen, dass unsere Anwesenheit nicht mehr zu ihnen passte“ und die Verwaltungen, die das nicht haben „nicht das Lager der Bisontiner-Jugend ausgewählt“. Es wird erwartet, dass die Manager in den kommenden Stunden eine Pressemitteilung herausgeben.

Nach einer etwa dreißigminütigen Anhörung, in der die Beteiligten ihre Argumente darlegten, lehnte der Richter des Gerichts die summarische Aussetzung mit der Begründung ab, dass keines der von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Argumente Anlass zu ernsthaften Zweifeln geben könne die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Anordnung.

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