Die Energieregulierungskommission hat eine Analyse des Phänomens negativer Strompreise durchgeführt, nachdem die Häufigkeit ihres Auftretens in Frankreich seit 2023 zugenommen hat. Sie untersucht insbesondere die Gründe für ihr Auftreten und stellt fest, dass sie nicht unbedingt das Ergebnis einer Marktstörung sind. In bestimmten Fällen können sie jedoch einen wirtschaftlichen Schaden für die Gemeinschaft verursachen.
Aus diesem Grund hat die CRE ihre Analyse von zehn Empfehlungen abgeschlossen, die darauf abzielen, eine optimalere Nutzung der installierten Produktionsbasis zu ermöglichen, um negative Preisphänomene zu begrenzen und sie auf ein Niveau nahe der Grenzkosten erneuerbarer Energien zu reduzieren.
Stunden zu negativen Preisen machten bis 2022 nie mehr als 102 Stunden pro Jahr aus (d. h. 1,2 % der Zeit). Sie machten 147 Stunden im Jahr 2023 (1,7 % der Zeit) und 235 Stunden allein im ersten Halbjahr 2024 (5,4 % der Zeit) aus. Sie treten vor allem am frühen Nachmittag (bei der Hälfte von 12 bis 16 Uhr) und am Wochenende (bei zwei Dritteln der Fälle) auf. Die Hälfte der negativen Preisstunden ist durch Preise zwischen -0,1€/MWh und 0€/MWh gekennzeichnet.
Diese negativen Preise entsprechen einer Marktsituation, die durch ein Überangebot an Angebot im Vergleich zur Nachfrage gekennzeichnet ist. Sie veranschaulichen unterschiedliche Verhaltensweisen der verschiedenen Akteure im System, je nachdem, ob sie unterstützt werden oder nicht und ob sie leicht ausgelöscht werden können oder nicht. Wenn negative Preise nicht naturgemäß auf eine Fehlfunktion des Stromsystems oder des Marktes zurückzuführen sind, können sie auf eine suboptimale Nutzung der installierten Produktionsbasis zurückzuführen sein und einen wirtschaftlichen Verlust für die Gemeinschaft verursachen.
Die CRE hält es daher für notwendig, eine bestmögliche Nutzung der Produktionsflotte anzustreben, um die stark negativen Preise auf ein Niveau nahe der Grenzkosten erneuerbarer Energien zu senken. Daher schlägt sie eine Reihe von Empfehlungen vor, die sich speziell auf Fördersysteme für erneuerbare Energien beziehen, da diese wichtige und unmittelbare Handlungshebel für den Staat darstellen.
Diese Empfehlungen beziehen sich insbesondere auf Anreize zur Abschaltung geförderter Anlagen während der Negativpreiszeiten. Für Anlagen, die einer Kaufvertragspflicht unterliegen, wird es darum gehen, einen Anreiz zu schaffen, insbesondere durch Änderungen bestehender Verträge für einige von ihnen, und die Schwelle, ab der die Anlagen auf zusätzliche Anlagen umsteigen, künftig auf 200 kW zu senken Vergütung. Für Anlagen, die eine Zusatzvergütung erhalten, wird es vielmehr darum gehen, die Anreizsysteme zu stärken und gleichzeitig bestimmte bestehende Verzerrungen zu korrigieren.
Neben der Festlegung einer Programmierpflicht in Verteilnetzzugangsverträgen empfiehlt die CRE auch, den Beitrag von Erneuerbare-Energien-Anlagen zum Ausgleich des Stromsystems zu stärken.
Die CRE steht den Verwaltungen und dem Gesetzgeber weiterhin für Diskussionen über die Umsetzung dieser Empfehlungen zur Verfügung.
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