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Kind während eines Eishockeyspiels in Frankreich getötet: Geldstrafen für zwei Verbände, darunter den Club Dunkirk

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Das Strafgericht von Dünkirchen (Frankreich) verurteilte am Mittwoch den örtlichen Eishockeyverein und den Verein, der die Eisbahn verwaltete, zu Geldstrafen, zehn Jahre nachdem ein Kind während eines Spiels gestorben war, das von einem Puck am Kopf getroffen wurde.

Das Gericht befand die beiden Vereine für schuldig und klagte wegen fahrlässiger Tötung sowie grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Sicherheitspflichten.

Andererseits sprach er den Französischen Eishockeyverband (FFHG) frei, da es nicht genügend Anhaltspunkte für ein Verschulden des Verbandes gebe.

In Übereinstimmung mit den Forderungen der Staatsanwaltschaft verurteilte das Gericht den Verein Dunkerque Détente, der die Eisbahn verwaltete, zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro (74.000 kanadische Dollar), davon 20.000 (30.000 kanadische Dollar) mit Bewährung, und den Verein, der den Club Dunkirk verwaltete, zu 50.000 Euro, davon 30.000 Euro (45.000 Kanadische Dollar) mit Begnadigung.

Am 1. November 2014 wurde Hugo, 8 Jahre alt, selbst Eishockeyspieler in der U9-Mannschaft „Corsaires“ von Dunkirk, von dem Puck, der aus dem Spielfeld kam, hinter dem Ohr getroffen, als er auf einer Bank in der Nähe saß auf der Tribüne, kurz vor dem Ende eines Division-1-Spiels zwischen Dunkirk und Reims.

Bei der Anhörung im letzten Monat betonte der Präsident die Unfälle, die bereits vor dieser Tragödie durch herausfliegende Pucks in derselben Anlage verursacht wurden, insbesondere aufgrund des Fehlens von Netzen.

Die Staatsanwältin ihrerseits entschuldigte sich bei Hugos Familie für die Länge des Verfahrens und sagte, diese Verzögerung sei „nicht normal“.

Die Familie sei „erleichtert, dass mit dieser Entscheidung ein zehnjähriges Verfahren endet, dass die Verantwortlichkeiten jedes Einzelnen geklärt sind“, reagierte ihr Anwalt David Dhote am Mittwoch.

„Die zehn Jahre des Verfahrens waren sehr lang, wir fragten uns, ob es zu einer Strafverfolgung kommen würde“, betonte er.

Für den Anwalt des Eishockeyclubs Dunkirk, Pierre Cortier, hinterlässt diese Entscheidung jedoch „einen Vorgeschmack auf unerledigte Geschäfte“, da kein Verfahren gegen das Rathaus, den Eigentümer der Eisbahn, eingeleitet wurde, das seiner Meinung nach davon Kenntnis hatte seines Verfalls und der Freilassung der FFHG.

„Die beiden Verbände konnten wenig tun, um die Sicherheit effektiv zu organisieren, insbesondere im Hinblick auf diese wackeligen Geländer, die den Puck passieren ließen“, sagte er.

Diese Eisbahn wurde 2019 zerstört und durch eine modernere ersetzt.

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