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Die Nichtverlängerung des „Montagne d’or“-Projekts in Guyana wurde von den Gerichten bestätigt

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Dieses Projekt „stellt die Gefahr einer ernsthaften Schädigung der Umwelt dar“ im Hinblick auf die Natur „extrem umweltschädlich“ und von „l’importance“ seiner industriellen Dimension, meint das Gericht, dessen Entscheidung noch beim Staatsrat angefochten werden kann. Montagne d’Or ist das größte jemals in Frankreich geplante primäre Goldgewinnungsprojekt und wird vom russisch-kanadischen Konsortium Nordgold-Orea Mining (ehemals Columbus Gold) geleitet.

Ende 2020 hob das Verwaltungsgericht von Cayenne eine Entscheidung vom 21. Januar 2019 auf, mit der das Wirtschaftsministerium die seit 2018 von den Förderern von Montagne d’or geforderte Verlängerung zweier Konzessionen um 25 Jahre ablehnte. Entscheidung, die das Verwaltungsberufungsgericht von Bordeaux im Sommer 2021 bestätigt hatte. Doch im Februar 2022 erklärte der Verfassungsrat einen Teil des alten Bergbaugesetzes für verstoßen gegen das französische Grundgesetz, der eine Verlängerung von Konzessionen ohne Berücksichtigung der zulässigen Bedingungen erlaubte Auswirkungen auf die Umwelt, was einen Rechtsmittelweg gegen das umstrittene Projekt in Guyana eröffnet.

„Der äquatoriale Wald von Guyana stellt hinsichtlich der Artenvielfalt eine der reichsten Ökoregionen der Welt dar“

Im Oktober 2023 hob der vom Wirtschaftsministerium angerufene Staatsrat die Urteile des Verwaltungsberufungsgerichts Bordeaux aus dem Jahr 2021 auf und verwies den Fall an dasselbe Gericht. „Angesichts dieses neuen Rechtsrahmens“ Dieses Mal untersuchte das Gericht die Umweltfolgen der vom Bergbauunternehmen beantragten Konzessionsverlängerungen und kam zu dem Schluss, dass die Ablehnung durch die Verwaltung rechtmäßig war.

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Sie stellt daher fest, dass die betreffenden Konzessionen mit einer Gesamtfläche von etwa 40 km2 „befinden sich im Äquatorwald von Guyana, der hinsichtlich der Artenvielfalt eine der reichsten Ökoregionen der Welt darstellt“ und dass die Gegend präsentiert „wichtige Fragen der ökologischen Kontinuität“. Die Umweltverbände Guyane Nature Environnement (GNE) und Nature Environnement (FNE) äußerten sich auf Initiative der vorrangigen Frage der Verfassungsmäßigkeit vor dem Verfassungsrat gegenüber der AFP „zufrieden“ mit der Entscheidung.

„Ein endgültiger Stopp der Konzessionsverlängerung aus Gründen der Umweltverträglichkeit“

„Das Gericht betont, dass die beiden Montagne d’Or-Konzessionen inmitten außergewöhnlicher Biodiversitätsreservate liegen und dass derart umweltzerstörerische Bergbauprojekte trotz der wirtschaftlichen und beschäftigungsbezogenen Vorteile nicht gerechtfertigt werden können.“reagierte Anne Roques, Anwältin bei FNE. Die Entscheidung stellt dar „ein endgültiger Stopp der Verlängerung von Konzessionen aus Gründen der Umweltverträglichkeit, sofern CMO nicht ein zweites Mal Berufung beim Staatsrat einlegt“fügte Nolwenn Rocca von GNE hinzu.

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Das alte Bergbaugesetz erlaubte in seiner Fassung vor der Überarbeitung durch das Klimagesetz von 2021 eine gesetzliche Verlängerung von Konzessionen, wenn die Lagerstätten, auf die sie sich beziehen, noch ausgebeutet wurden.

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