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wenn die Angelaffäre eine höfische Wendung nimmt

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Par

Pierre-Yves Gaudart

Veröffentlicht am

28. November 2024 um 6:40 Uhr

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Am 29. November und 13. Dezember 2022 wurde ein Boot aus Saint-Malo mit 1,3 Tonnen gefangenen Jakobsmuscheln in den Gewässern von Jersey kontrolliert. Weder der Reeder noch der Kapitän des Schiffes bestritten den Sachverhalt vor dem Gericht von Saint-Malo (Ille-et-Vilaine), Dienstag, 26. November 2024.

Ungefähr zwanzig Matrosen

Der Reeder, der rund zwanzig Matrosen beschäftigt, glaubt, dass er im Recht sei, da er einen Fischereischein aus Jersey besitze. Der Kapitän, ein Dreißigjähriger, der damals noch wenig Erfahrung hatte, versichert, dass er die Anweisungen seines Chefs nicht in Frage stellen musste.

Der 61-jährige Reeder gibt an, nichts zu verbergen: „Ich ging am 29. November zur Inspektion und die Verwaltung stellte fest, dass die Texte zum Fischfang in Jersey vage waren.“ »

„Wir dachten, wir dürften das tun“

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Fischer zusätzlich zur Jersey-Genehmigung über eine sogenannte „Ouest Cotentin“-Lizenz verfügen müssen, um in diesem Gebiet Muscheln ausbaggern zu dürfen. In vollständigen Verhandlungen mit den Briten während ihres Austritts aus der Europäischen Union erließ Frankreich im Februar 2021 einen Ministerialerlass mit neuen vorläufigen Regeln und klärte die Frage im November 2022 in einem weiteren Erlass erneut.

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„Wir waren nicht damit einverstanden, dass uns diese West-Cotentin-Lizenz auferlegt wird, da Jersey nicht mehr Teil der Europäischen Union war. Andererseits ist uns aufgefallen, dass auch viele Boote mit nur einem Jersey-Führerschein in dieses Gebiet fuhren. Deshalb dachten wir, dass wir dazu berechtigt wären“, begründet der Eigentümer der Reederei Saint-Malo, dem ebenfalls vorgeworfen wird, diese Fischereitätigkeiten zu unerlaubten Zeiten durchgeführt zu haben.

Eine Armee von Zeugen

Aus regulatorischer Sicht ist die Angelegenheit komplex. Auf jeden Fall wird es während der gesamten Verhandlung so sein, wenn verschiedene Zeugen nacheinander vor der Richterin Annabelle Buron erscheinen. Ein Gendarm-Fischereikontrolleur bei Maritime Affairs holt eine Karte heraus, um die zwischen Normannen, Bretonen und Jersiais abgegrenzten Zonen zu erklären. Es zeichnet die Geschichte der aufeinanderfolgenden Dekrete nach.

Als nächstes kommt eine Abteilungsleiterin des DDTM von Ille-et-Vilaine, die den „Gegencheck“ mit ihrem Kollegen von Côtes d’Armor durchführte. Ihr zufolge besteht kein Zweifel daran, dass der Reeder als gewählter Vertreter des Fischereiausschusses des Departements von der Verwaltung in mehreren vierteljährlichen Sitzungen über die Notwendigkeit informiert wurde, im Besitz einer Ouest Cotentin-Lizenz zu sein.

Die Unbestimmtheit ministerieller Erlasse?

Die Unbestimmtheit ministerieller Erlasse? » Im Präfekturdekret der Normandie vom November 2022 heißt es eindeutig, dass diese Lizenz zum Angeln in den Gewässern von Jersey erforderlich ist. Dieses 2e Vielleicht wurde eine Anordnung erlassen, um das Erste zu klären“, räumt der Beamte ein, als er mit Fragen des Anwalts des Amateurs konfrontiert wird.

Was die Öffnungszeiten anbelangt: „Muschelfischen ist von 10 bis 20 Uhr gestattet. Beim Aussteigen um 10:50 Uhr in Saint-Malo ist es offensichtlich, dass die Regel nicht eingehalten wurde.“

Um die Angelegenheit, die eine höfliche Wendung nimmt, weiter zu analysieren, sagen abwechselnd ein Vertreter des DDTM 22 sowie ein ehemaliges Besatzungsmitglied des belasteten Bootes aus, das nicht viel zu sagen hatte.

Eine Anzeige der möglichen Sanktion

Der stellvertretende Staatsanwalt gibt zu, dass „diese Verhandlungsphase etwas Besonderes war.“ Aber das Boot musste Vorschriften befolgen, die der Reeder nicht ignorieren konnte.“ Was den Kapitän betrifft, hätte er prüfen sollen, ob er zum Angeln in den Gewässern von Jersey berechtigt ist oder nicht. Adrien Nantel verlangt gegen den Kapitän eine Geldstrafe von 4.000 Euro (davon 2.000 Euro Bewährung) mit zweimonatiger Postenverpflichtung beim Mer Littoral und den örtlichen Fischereikomitees von Ille-et-Vilaine und Côtes-d’Armor. Und 10.000 € Geldstrafe und die gleiche Mitteilung gegen die Reederei Sarl, mit Aussetzung der Angellizenz für einen Monat.

Der Anwalt des Amateurs beklagt die Unbestimmtheit des Dekrets vom Februar 2021, das ein zweites Dekret im November 2022 erforderte, um es klarer zu machen. „Jersey hat den Fischfang in seinem Gebiet nicht verboten. Es war Frankreich, das bei den Brexit-Verhandlungen keine Wellen schlagen wollte. » Sie fordert die Freilassung ihres Mandanten, der „bereits verwaltungsrechtlich sanktioniert wurde und eine Subvention verloren hat, nämlich 10.874 €, was dem Preis von drei Tonnen Granaten entspricht“.

„Wir sind Idioten“

Auch Cyril Baron, der den Kapitän verteidigt, fordert seine Freilassung. Er schimpft gegen die „3h06, die gerade dieses Gericht monopolisiert hat.“ Frankreich verhängt also restriktivere Maßnahmen als die, die die Behörden von Jersey gegen dieselben Fischer verhängt haben?

Letzterer fand an diesem Saint-Malo-Boot nichts auszusetzen. Wir sind dumm, wir haben ein Händchen dafür, uns selbst ins Bein zu schießen. Es wurden bereits schwere Verwaltungssanktionen verhängt. Ich sehe, dass es viel braucht, um die Anklage aufrechtzuerhalten. Uns wird gesagt, dass die Regeln kompliziert, aber klar seien. Nein, eine komplizierte Regel kann nicht klar sein. »

Der Anwalt aus Saint-Malo erinnerte an das französische Recht: „Damit eine im Ausland begangene Straftat in Frankreich beurteilt werden kann, muss sie auch in der Gerichtsbarkeit des Staates, in dem sie begangen wurde, strafbar sein.“ »

Das Gericht wird seine Entscheidung am 14. Januar 2025 verkünden.

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