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Côte-d’Or: Er kann seinen Müll nicht zur Sammelstelle bringen, verurteilter behinderter Rentner

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Ein kranker und behinderter Rentner wurde verurteilt, weil er seine Mülltonnen vor seinem Haus stehen ließ, obwohl die Müllwagen nicht mehr durch seine Sackgasse fahren, berichtet „Le Bien Public“. Er kann seine Tonnen nicht zur neuen Sammelstelle transportieren.

Ein 80-jähriger Mann wurde vom Polizeigericht zu fünf Geldstrafen in Höhe von 200 Euro verurteilt, weil er „Müll, Abfälle, Materialien oder Gegenstände außerhalb zugelassener Orte deponiert oder zurückgelassen hatte“. Dieser kranke und behinderte Rentner kann seine Abfallbehälter nicht zu der neuen Sammelstelle bringen, die Dijon Métropole am Ende seiner Sackgasse eingerichtet hat, heißt es Das Gemeinwohl.

Wie unsere Kollegen erklären, fährt der Muldenkipper der Müllabfuhr nicht mehr durch die Straße, in der der Achtzigjährige und seine Frau in Fontaine-lès-Dijon (Côte-d’Or) leben. Die Metropole hat im August 2023 eine neue Regelung erlassen, wonach das Sammelfahrzeug keine zu engen Sackgassen mehr nutzen wird. Ziel ist es, Unfälle beim Abbiegen oder Rückwärtsschalten zu vermeiden.

Schlaganfall und Krebs

Doch für den Rentner und seine Frau ist es unmöglich, die Tonnen bis zum Ende der Gasse zu transportieren. Während der Anhörung am 18. November erinnerte der Anwalt der Achtzigjährigen daran, dass ihr Mandant einen Schlaganfall und Krebs erlitten habe und an Atemversagen leide. „Der Absetzpunkt liegt in einer für seinen Zustand äußerst wichtigen Entfernung, etwa 80 Meter“, plädierte sie.

Nicht genug, um das Gericht zu bewegen, das über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinausging, die Geldstrafen von 150 Euro beantragt hatte. Der Mann, der weiterhin die Müllabfuhrsteuer zahlt, hat beschlossen, Berufung einzulegen. Sein Anwalt verwies die Angelegenheit zudem an das Verwaltungsgericht wegen Machtmissbrauchs seitens der Metropole, deren Regelungen gegen die Allgemeine Kommunalordnung verstoßen.

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