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Seien Sie beim Kauf von Gold- und Silberschmuck vorsichtig

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Seien Sie beim Kauf von Gold- und Silberschmuck vorsichtig

Die staatlichen Stellen in den Départements Gers mahnen die Verbraucher zur Vorsicht und laden sie nach der Postansprache dazu ein, private Hotels oder andere Orte aufzusuchen, um Gold und Edelmetalle einzulösen.

Bei diesen Operationen wurden übermäßig niedrige Rückkaufpreise festgestellt (ca. 2 € pro Gramm Gold) im Vergleich zu denen etablierter Betriebe (zwischen 40 € und 50 € pro Gramm).

Zur Erinnerung: Der Verbraucher hat im Rahmen einer Goldeinlösung ein Widerrufsrecht von 48 Stunden.

Diese Frist beträgt 14 Tage bei Tür-zu-Tür-Akquise (namentlich adressierte E-Mail).

Allerdings wurde festgestellt, dass dieses Widerrufsrecht nur selten umgesetzt wurde. Wenn der Gewerbetreibende die gekaufte Ware nicht zurückgeben kann, muss er dem Verbraucher das Doppelte des Verkaufspreises zahlen, den er für den Verkauf dieser Ware erhalten hat. Da die Goldobjekte zu einem missbräuchlich niedrigen Preis zurückgekauft wurden, wäre der im Falle eines Rücktritts gezahlte Betrag im Vergleich zum aktuellen Goldpreis sehr niedrig, was neben dem Verlust der Objekte auch zu einem erheblichen Gewinnausfall führen würde .


Der Kauf von Edelmetallen muss Gegenstand eines schriftlichen Vertrages sein.

  • Die Barzahlung von Edelmetallen ist verboten.
  • Ihnen steht ein Widerrufsrecht zu, das Sie innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsabschluss ausüben können.
  • Konsultieren Sie vor dem Verkauf von Edelmetallen mehrere Fachleute und informieren Sie sich über die Qualität des Metalls.

Welche Informationen sollte Ihnen der Fachmann mitteilen?

  • Der für den Kauf von Edelmetallen geltende Kaufpreis muss am Ort des öffentlichen Empfangs und gegebenenfalls auf allen Seiten der Website, die sich auf Angebote zum Kauf von Edelmetallen beziehen, bekannt gegeben werden.
  • Die Worte „zum Goldpreis“ oder „zum aktuellen Preis“ reichen nicht aus. Der Gewerbetreibende ist nicht verpflichtet, seinen Preis an den Goldpreis anzupassen, und kann die fehlende Anzeige des Kaufpreises nicht mit dessen veränderlicher Natur rechtfertigen.
  • Die Bedingungen für die Anzeige des Kaufpreises sind in der Verordnung vom 18. August 2015 über die Verbraucherinformation über den Kaufpreis von Edelmetallen festgelegt.
  • Die Qualität von Gold variiert je nach „Karat“: Die Preise sind daher unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um 18- oder 24-karätiges Gold handelt.
  • Der Kauf von Metallen unterliegt einer Steuer, deren Existenz vom Fachmann angegeben werden muss.

Weitere Informationen finden Sie im speziellen Praxisblatt auf der Website der staatlichen Dienste in Gers:

https://www.gers.gouv.fr/Actions-de-l-Etat/Economie-emploi-et-entreprises/Consommation/Rachat-de-metaux-precieux-informez-vous-sur-les-termes-du- kontrast

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