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Arztbesuch, Benzinpreis, Weihnachtsgeld… Was sich ab dem 1. Dezember ändert

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das Wesentliche
Wer einen neuen Monat sagt, sagt Veränderungen in unserem täglichen Leben. Der 1. Dezember 2024 ist keine Ausnahme von der Regel. Im Dezember werden mehrere neue Funktionen in Kraft treten. Der Versand bewertet sie.

Einmal ist es nicht üblich, es ist nicht der erste Tag des Monats, sondern den ganzen Dezember über werden in diesem Jahr mehrere Veränderungen in unserem täglichen Leben stattfinden. Sehen wir uns die wichtigsten neuen Funktionen bis zum Jahresende an.

Gaspreis: + 2,5 % im Durchschnitt

Die Energy Regulatory Commission (CRE) prognostiziert für Dezember 2024 einen Anstieg des Benchmark-Verkaufspreises um durchschnittlich 2,5 %. Für Kochen und Warmwasser beträgt dieser Benchmark-Preis 0,1413 €/kWh und für Heizung 0,1124 €/kWh. Dies ist der sechste Anstieg im Jahr 2024.

Hausarzt: Beratung für 30 Euro

Die Konsultation beim Hausarzt wird mehr kosten. Ab dem 22. Dezember 2024 erhöht er sich von 26,50 € auf 30 €. Für Kinder unter 6 Jahren müssen die Eltern 35 € statt 31,50 € zahlen. Die CPAM übernimmt immer 70 % der Beratungssumme, die Gegenseitigkeitsversicherungen 30 %. Auch Besuche bei mehreren Spezialisten kosten mehr:

  • Kinderarzt für ein Kind unter 2 Jahren: 39 € statt 38,50 €
  • Kinderarzt für ein Kind im Alter von 2 bis 6 Jahren: 35 € statt 33,50 €
  • Psychiater: 55 € statt 51,70 €
  • Neuropsychiater: 55 € statt 51,70 €
  • Neurologe: 55 € statt 51,70 €
  • Kinderpsychiater: 75 €
  • Medizinischer Gynäkologe: 37 € statt 33,50 €
  • Hautarzt (Melanom-Screening): 54 € statt 47,50 €
  • Geriater: 37 € statt 31,50 €

Hotellerie und Gastronomie: Leichte Gehaltserhöhung

Auf Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie wartet eine kleine Hilfe. Ab 1Ist Dezember legt die Gehaltstabelle für diese Berufe den Mindestlohn auf 12 Euro brutto pro Stunde fest, was ein paar Cent über dem Mindestlohn von 11,88 Euro liegt, heißt es in einem in veröffentlichten Erlass Amtsblatt 9. November.

Weihnachtsgeld: eine Zahlung für 2 Millionen Haushalte

Wie in den Vorjahren erhalten die ärmsten Haushalte das Weihnachtsgeld. Es wird ab dem 17. Dezember an 2,2 Millionen Haushalte ausgezahlt. Es besteht keine Notwendigkeit, dies zu beantragen. Das CAF, das Pôle emploi oder das MSA führen die Überweisung durch, wenn Sie RSA (Aktives Solidaritätseinkommen), ASS (Spezifische Solidaritätszulage) oder AER (Altersrentenäquivalent) erhalten haben. Der Betrag beträgt 152,45 € für ASS- oder AER-Begünstigte. Für Menschen mit RSA hängt der Betrag von der Zusammensetzung der Familie ab: 152,45 € für eine alleinstehende Person, 228,68 € für eine alleinstehende Person mit einem Kind, 274,41 € für eine alleinstehende Person mit zwei Kindern.

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Weihnachtsgeld: 75 bis 500 Euro an Zuschüssen, die von Travail oder CAF gezahlt werden. Finden Sie heraus, ob Sie Anspruch darauf haben

Steuern: Letzte Änderungstage

Ist Ihnen ein Fehler in Ihrem Steuerbescheid aufgefallen? Haben Sie vergessen, etwaige Einnahmen oder Ausgaben anzugeben? Beeilen Sie sich: Änderungen können bis einschließlich Mittwoch, 4. Dezember 2024, online vorgenommen werden. Wenn Sie für Ihre Zweitwohnung Wohnsteuer zahlen müssen, müssen Sie diese bis spätestens 21. Dezember bei elektronischer Zahlung entrichten. Wenn Sie sich für den Lastschrifteinzug entschieden haben, erfolgt die Überweisung ab dem 27. Dezember auf Ihr Bankkonto.

Pinel-Gerät: Es ist vorbei

Das Pinel-System endet am 31. Dezember 2024. Es galt als zu kostspielig für die öffentlichen Finanzen. Dieses Programm, das seinen Namen von der ehemaligen Wohnungsbauministerin Sylvia Pinel hat, wurde 2014 ins Leben gerufen, um Steuervorteile im Rahmen einer Mietinvestition zu ermöglichen. Er hatte sich im Jahr 2023 mit Pinel+ weiterentwickelt.

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