Libreville, Freitag, 29. November 2024 (Infos Gabun) – Es überrascht nicht, dass Ja das Referendum vom 16. November 2024 mit 91,64 % der Stimmen gewinnt. Dieser Sieg wurde diesen Freitag vom Verfassungsgericht des Übergangs bestätigt, das die endgültigen Ergebnisse des Referendums verkündete.
Während das Verfassungsgericht die vom Innenministerium bekannt gegebenen Ergebnisse teilweise modifizierte, bestätigte es die Ergebnisse des Referendums von 2024. Im Ergebnis gewann das Ja schließlich mit 91,64 % statt der vom Innenminister erklärten 91,80 % .
Bei dieser Wahl, bei der das gabunische Volk aufgefordert wurde, den Verfassungsentwurf, der der Regierung zur Prüfung vorgelegt wurde, anzunehmen oder abzulehnen, kam das Ja-Votum deutlich voran. Dies hat das Verfassungsgericht bestätigt und bestätigt, dass Ja die Wahl vom 16. November 2024 gewonnen hat.
Die Ja-Befürworter haben sich nicht umsonst dafür eingesetzt, die Themen dieser Sonderwahl zu erklären. Ohne Zweifel behauptete das Verfassungsgericht des Übergangs durch seinen Präsidenten Dieudonné Aba’a Owono, dass die Ja-Stimmen 91,64 % der Stimmen erhalten hätten, gegenüber 8,36 % für die Nein-Stimmen.
„Nach Prüfung der verschiedenen Ergebnisse aller Kommissionen verkündet das Gericht, dass das Referendum vom 16. November 2024 über den Gesetzentwurf zur Festlegung der Verfassung der Gabunischen Republik zu folgenden Gesamtergebnissen geführt hat: (…) Für die Ja-Stimmen wurden 381.581 Stimmen erhalten, oder 91,64 %, was 34.802 Nein-Stimmen oder 8,36 % entspricht“, sagte er.
Dies bedeutet, dass dieser Wert im Vergleich zu den vorläufigen Ergebnissen des Ministeriums für Inneres und Sicherheit gesunken ist, da die Ja-Stimmen 91,80 % der Stimmen erhalten hatten.
Andererseits wurde die Beteiligungsquote nach oben korrigiert, d. h. auf 54,18 % gegenüber 53,34 % des Innenministeriums, das für die Organisation der politischen Wahlen in der Gabunischen Republik zuständig ist, wie beim umfassenden nationalen Dialog im April 2024 beschlossen.
Beachten Sie, dass beim Verfassungsgericht keine Berufung gegen die Ergebnisse eingelegt wurde, deren Entscheidung endgültig und für alle anwendbar ist.
FIN/INFOSGABON/SM/2024
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