Ab dem 1. Dezember werden nur wenige Änderungen Ihren Alltag stören.
Beachten Sie die traditionelle Auszahlung des Weihnachtsgeldes und eine Erhöhung der Preise für ärztliche Konsultationen.
Befolgen Sie die vollständige Berichterstattung
Praktisches Leben
Der erste Tag des letzten Monats des Jahres gibt uns das Recht, die Kisten des Adventskalenders zu öffnen. Bevor der 1. Januar zahlreiche Änderungen mit sich bringt, bringt dieser Beginn des meteorologischen Winters 2024 nur wenige Änderungen mit sich. Bedenken Sie jedoch, dass die Preise bei Allgemein- und Fachärzten stark steigen.
Erhöhung der Kosten für die Konsultation mit dem Arzt
Eine im vergangenen Frühjahr zwischen Krankenkassen und Privatärzten geschlossene Vereinbarung erhöht ab dem 22. Dezember den Preis für eine Konsultation beim Hausarzt auf 30 Euro. Bisher musste man 26,50 Euro bezahlen, eine Steigerung von mehr als 13 %. Für Kinder unter 10 Jahren kostet die Beratung 35 Euro, gegenüber 31,50 Euro.
Auch die Konsultationen mit den meisten Fachärzten (Psychiater, Kinderarzt etc.) werden zunehmen. Die auf 33,50 Euro festgelegte koordinierte Sprechstunde beim ärztlichen Frauenarzt erhöht sich beispielsweise im Juli 2025 auf 37 Euro auf 40 Euro. Der behandelnde Arzt seinerseits berechnet für Menschen über 80 Jahre eine „Langzeitsprechstunde“ mit 60 Euro einmal im Jahr alt. Ziel: Verfolgen Sie beispielsweise eine Entlassung aus einem Krankenhaus.
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Auszahlung des Weihnachtsgeldes
Zwei Millionen Franzosen erhalten ab dem 17. Dezember Weihnachtsgeld. France Travail, die Nationale Familienbeihilfekasse (CNAF) oder die Mutualité sociale agricole (MSA) zahlen automatisch einen Mindestbetrag von 152,45 Euro. Es richtet sich an Franzosen, die ein soziales Minimum erhalten: das aktive Solidaritätseinkommen (RSA), die spezifische Solidaritätszulage (ASS), die Rentenäquivalentzulage (AER) oder den festen Bonus für die Wiederaufnahme der Tätigkeit oder die Vergütung für die Ausbildung zum Pôle emploi ( RFPE). Sie müssen nichts tun.
Erhöhung des Referenzpreises für Gas
Das Jahr 2024 endet mit einer sechsten Erhöhung des Richtgaspreises. Die Energy Regulatory Commission (CRE) prognostiziert für Dezember 2024 einen durchschnittlichen Anstieg des Benchmark-Verkaufspreises um 2,5 %. Für Kochen und Warmwasser liegt dieser Benchmark-Preis nun bei 0,1413 €/kWh und für Heizung steigt er auf 0,1124 €/kWh. Der Abopreis bleibt stabil bei 114,30 Euro pro Jahr für Kochen/Warmwasser und 277 Euro pro Jahr für Heizung.
Und auch…
- Ende des Pinel-Systems: Am 31. Dezember entfällt dieses Steueranreizsystem für Mietinvestitionen. Seit zehn Jahren können Privatpersonen, die in neue oder renovierte Wohnungen investieren, im Gegenzug für die Miete von einer Einkommensteuerermäßigung profitieren.
- Steuern: Wenn Sie in Ihrer Erklärung Fehler gemacht haben, können Sie bis einschließlich 4. Dezember 2024 Änderungen an Ihrer Einkommensteuererklärung für 2023 vornehmen. Sie müssen Ihre Wohnsteuer für Zweitwohnungen oder leerstehende Unterkünfte bis spätestens 21. Dezember bezahlen.
- Energiecheck: Sie können ihn bis zum 31. Dezember beantragen, wenn Sie über ein bescheidenes Einkommen verfügen oder wenn Sie im Jahr 2024 einen Rückgang Ihrer Mittel verzeichnen.
- Pass’Sport: Jugendliche im Alter von 6 bis 30 Jahren können noch bis zum 31. Dezember von dieser Beihilfe in Höhe von 50 Euro profitieren, um sich in einem Sportverein anzumelden.
- Eröffnung der Parcoursup-Plattform: Die Hochschulzugangsplattform wird am 18. Dezember 2024 eröffnet. „Auf der Website sind 23.000 Studiengänge mit Präsentationsblättern für jeden zu finden“, so die Regierung.
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