Krieg in der Ukraine –
Die Schweiz gewährt nicht mehr allen Ukrainern den S-Status
Laut einem am Montag verabschiedeten Text wird die Konföderation nur Ukrainern Schutz gewähren, die aus von Russland besetzten oder von den Kämpfen betroffenen Gebieten stammen.
Veröffentlicht: 02.12.2024, 19:10 Uhr
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Der S-Status soll nur Personen zuerkannt werden, die aus von Russland besetzten oder von den Kämpfen betroffenen ukrainischen Gebieten stammen. Das Parlament nahm am Montag mit 96 zu 87 Stimmen einen entsprechenden Antrag von Esther Friedli (UDC/SG) an.
Die Schweiz muss die Regeln für den S-Status verschärfen. Der Nationalrat hat am Montag mit 120 zu 60 Stimmen eine Motion angenommen, die den Bundesrat zu strengeren Maßnahmen gegenüber denjenigen auffordert, die diesen Schutzstatus missbrauchen.
Der von Senator Benedikt Würth (Mitte/SG) eingebrachte Text richtet sich insbesondere an Personen, die auf ihren S-Status verzichten, von der Rückkehrhilfe profitieren und nach einigen Wochen in die Schweiz zurückkehren und erneut den Schutzstatus erhalten. Für die St. Gallois ist ein solches Hin und Her nicht tolerierbar.
„Es würde gerecht werden“
Der Antrag schlägt vor, den S-Status zu entziehen bzw. nicht zu verlängern, wenn eine betroffene Person die Schweiz beispielsweise für mehr als 15 Tage verlässt, wenn sie Rückkehrhilfe in Anspruch genommen hat oder wenn sie ihren Status nicht ordnungsgemäß erlangt hat. Darüber hinaus soll der Schutzstatus im Raum Dublin nur einmal gewährt werden.
Dies würde denen gerecht werden, die Schutz benötigen, erklärte Piero Marchesi (UDC/TI) für das Komitee. Die Reaktionen von Kantonen und Gemeinden lassen keinen Zweifel an der Notwendigkeit, Missbrauch zu bekämpfen, fügte Nicolo Paganini (PEV/SG) hinzu. Die Linke und der Bundesrat wiederholten erfolglos, dass die aktuelle Gesetzgebung bereits den Anforderungen der Motion entspreche.
ATS
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