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drei Personen angeklagt

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Nach dem Mord an einem 33-jährigen Mann in Pont-Audemer, Département Eure, in der Nacht von Freitag, 22. November, auf Samstag, 23. November, vor dem Hintergrund des Drogenhandels wurden drei angeklagt, teilte die Staatsanwaltschaft in Évreux mit Dienstag, 3. Dezember.

Ein Drogendeal ist gescheitert. Drei Personen wurden am Samstag, dem 30. November, wegen Mordes an einem 33-jährigen Mann angeklagt und in Untersuchungshaft genommen, der in der Nacht von Freitag, dem 22., auf Samstag, dem 23. November, in Pont-Audemer in Eure erschossen wurde Dies gab die Staatsanwaltschaft von Évreux am Dienstag, dem 3. Dezember, bekannt.

Die Angeklagten im Alter von 33, 23 bzw. 20 Jahren wurden „von den Gendarmen der Forschungsabteilung (SR) von Rouen, unterstützt von den Gendarmen der Eure-Gruppe und der GIGN, in der Nacht vom 27. auf den 28. November festgenommen“, Rémi Coutin, Staatsanwalt von Évreux, sagte gegenüber AFP.

Am Ende ihres Polizeigewahrsams, am 29. November, wurden sie dann dem Richter vorgeführt. Zudem hatten die drei Tatverdächtigen währenddessen bestritten, an der Ermordung des Dreißigjährigen beteiligt gewesen zu sein. Die Verdächtigen wurden schließlich wegen „Mord durch eine organisierte Bande“ und „versuchtem Mord durch eine organisierte Bande“ angeklagt, wie die Staatsanwaltschaft von Évreux angab.

Das Opfer wurde der Justiz ungünstig bekannt

In der Mordnacht seien das Opfer und ein Freund am Ende des Abends zu „einem Ort gegangen, der eindeutig ein Treffpunkt für eine Drogentransaktion war“, sagte der Staatsanwalt am 25. November gegenüber CNEWS.

Dann tauchten zwei Autos auf, mehrere Personen stiegen aus, bevor sie mit Waffen unterschiedlichen Kalibers das Feuer auf die beiden Männer eröffneten. Sie alle versuchten zu fliehen. Das Opfer, ein Passagier im Auto, starb, bevor sein Freund, der Fahrer, bei der nächsten Feuerwache eintraf. Die Einsatzkräfte konnten lediglich den Tod des Mannes feststellen.

Dennoch war das Opfer nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Évreux bei der Justiz ungünstig bekannt, insbesondere in Fällen von Drogenhandel. Gegen X wurde daraufhin ein gerichtliches Ermittlungsverfahren wegen „Mord durch eine organisierte Bande“, „versuchten Mordes durch eine organisierte Bande“ und „Drogenhandel“ eingeleitet.

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