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Schwer erkrankt, in Haft wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Partnerin, bittet er um Freilassung aus dem Gefängnis

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Ein Mann mit Morbus Crohn beantragt aus medizinischen Gründen seine Freilassung. Er bestreitet zudem entschieden, im September 2023 seine Partnerin töten zu wollen. Seit September 2023 sitzt er im Gefängnis.

Er wird wegen versuchten Mordes an seiner Partnerin im September 2023 angeklagt. Während eines gewalttätigen Vorfalls schlug er seine Frau in der Gegend von Bouillargues. Berichten zufolge ging bei den Ermittlungen der Gendarmen eine Beschwerde der Ehefrau ein, die einen Erstickungsversuch sowie Schläge und Tritte ins Gesicht beschrieb.

Der Beschwerdeführer wurde schnell in der medizinisch-gerichtlichen Abteilung des Universitätskrankenhauses Nîmes untersucht, wo eine ITT von 10 Tagen veranschlagt wurde. Der Verdächtige, der an diesem Mittwoch, dem 4. Dezember, die Ermittlungskammer des Berufungsgerichts von Nîmes um seine Freilassung gebeten hat, obwohl er bereits Mitte September 2023 verhaftet, angeklagt und inhaftiert wurde. Gegen ihn wird wegen versuchten Mordes an seiner Frau Anklage erhoben . Während der Debatten über den Freilassungsantrag wurde klargestellt, dass der junge Mann jegliche Tötungsabsicht entschieden bestritt und nur in Notwehr zugeschlagen hatte. Seine Partnerin war zum Zeitpunkt des Vorfalls schwanger. „Weder sie noch ich wussten es damals“ präzisiert der junge Mann hinter den Fenstern der Berufungsloge.

Me Dolez (Bar in Montpellier) betont den prekären Gesundheitszustand des Häftlings, der an Morbus Crohn (einer Autoimmunerkrankung, die den Darm befällt) leidet. Der Anwalt stellt fest, dass der Häftling große Schwierigkeiten hat, in der Haft einer angemessenen Behandlung zu folgen, und dass die Beurteilung und Überwachung der Krankheit im Gefängnisumfeld nur sehr schwer sicherzustellen ist. „Er leidet an einer extrem schweren Form von Morbus Crohn, die mit der Gefahr von Infektionen und lebenswichtigen Darmschäden einhergeht. Er ernährt sich wie bei Babys ausschließlich von Pulver und ernährt sich auch nur so.“.

Gutachten zur Beurteilung des Gesundheitszustandes des Insassen

Me Dolez fügt hinzu, dass die Anfrage nach Fachwissen vom Ermittlungsrichter bestätigt wurde. Dieses Gutachten muss feststellen, ob der Gesundheitszustand des Inhaftierten mit der Inhaftierung vereinbar ist. Der Anwalt bittet das Gericht, die Ausnahmesituation des Falles und den verschlechterten Gesundheitszustand des Angeklagten zu berücksichtigen. Er empfiehlt einen Hausarrest unter elektronischer Überwachung, der angesichts der Situation und der Tatsache, dass der Partner nicht mehr in der Region Nîmes lebt, gültig wäre.. „Störung der öffentlichen Ordnung, Sie werden nach 14 Monaten Haft entlassen.“ Er bestreitet zum Tatzeitpunkt jegliche Tötungsabsicht und war sich des Standes der Schwangerschaft nicht bewusst […] Er ist krank und hat Vertretungsgarantien“.

„Die Krankheit hat ihn nicht davon abgehalten, seiner Partnerin den Kopf einzuschlagen“

Doch der Generalstaatsanwalt, der die Anklage vertritt, sieht das nicht so und weigert sich, den Verdächtigen freizulassen. „Morbus Crohn hat ihn nicht davon abgehalten, seiner Partnerin den Kopf einzuschlagen. Wir werden das Ergebnis des Gutachtens abwarten, es gibt kein Feuer am See.“. Dominique Sénéchal befürchtet Druck auf das Opfer und dass sie ihre Aussagen angesichts eines Mannes zurückziehen könnte, der neun Erwähnungen in seinem Strafregister hat, darunter drei wegen Gewalttaten. Das Gericht beriet sein Urteil am Mittwochnachmittag.

Jeder gilt als unschuldig, bis der Gerechtigkeit Genüge getan wird.

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