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Israel: Die elektronische Reisegenehmigung „ETA-IL“ tritt am 1. Januar 2025 in Kraft

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Sieben Monate nach dem Start in der Pilotphase wird die elektronische Reisegenehmigung „ETA-IL“ ab dem 1. Januar 2025 für alle Reisenden, die von einem Einreisevisum nach Israel befreit sind, verpflichtend. Nur noch wenige Tage, um das kostenlose Angebot zu nutzen!

Ab dem 1. Januar 2025 wird es in Israel verpflichtend sein, eine elektronische Reisegenehmigung „ETA-IL“ einzuholen (Elektronische Reisegenehmigung für Israel) für Bürger visumfreier Länder.

Diese Maßnahme, die im Rahmen einer Pilotphase im Juni 2024 eingeleitet wurde, zielt darauf ab, die Sicherheit zu stärken und die Einreiseverfahren auf israelisches Territorium zu modernisieren.

„Ab dem 1. Januar 2025 müssen Staatsangehörige von visumfreien Ländern eine ETA-IL-Genehmigung haben, bevor sie ihren Flug nach Israel antreten.“erklärt die israelische Botschaft in Frankreich.

Pilotphase und schrittweise Einführung von ETA-IL

Das ETA-IL-Programm startete am 1. Juni 2024 eine Pilotphase, die es US-amerikanischen und deutschen Staatsbürgern ermöglicht, freiwillig und kostenlos einen elektronischen Reisegenehmigungsantrag einzureichen.

Dieser Testzeitraum wurde am 1. Juli 2024 auf Staatsangehörige der 99 Länder und Gebiete ausgeweitet, die von der Visumbefreiung profitieren, darunter auch europäische Staatsbürger.

Während ETA-IL offiziell am 1. August 2024 eingeführt werden sollte, beschlossen die israelischen Behörden letztendlich, das endgültige Inkrafttreten auf den 1. Januar 2025 zu verschieben.

Während dieser Pilotphase blieb die Einreichung eines ETA-IL-Antrags optional und kostenlos, diese Ausnahmen enden jedoch nach dem 31. Dezember 2024.

Verfahren zur Beantragung einer ETA-IL für Reisen nach Israel

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Reisende, die von einem Einreisevisum nach Israel befreit sind, ihren ETA-IL-Antrag daher online über das offizielle Portal der israelischen Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde (PIBA) einreichen: israel -entry.piba.gov.il.

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Idealerweise muss der ETA-IL-Antrag zwischen einem Monat und 72 Stunden vor Abflug eingereicht werden.

Der Vorgang umfasst die Angabe persönlicher Daten, Reisepass- und Reisedaten sowie die Zahlung einer Gebühr von 25 Schekel (ca. 7 €). Nach der Genehmigung wird die Autorisierung innerhalb weniger Minuten bis 72 Stunden per E-Mail versendet.

Gültigkeit und Nutzungsbedingungen der ETA-IL

Die ETA-IL ist ab ihrer Genehmigung zwei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig, je nachdem, was zuerst eintritt.

Es erlaubt die mehrfache Einreise nach Israel, wobei jeder Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Inhaber können als Touristen, aus geschäftlichen Gründen, zum Besuch von Familie oder Freunden oder für ein Kurzzeitstudium (weniger als 90 Tage) nach Israel reisen.

Es ist wichtig zu beachten, dass ETA-IL nicht automatisch die Einreise nach Israel garantiert; Die endgültige Freigabe liegt im Ermessen der Einwanderungsbeamten bei der Ankunft.

Israelische Staatsbürger, einschließlich Doppelstaatsangehörige, und Ausländer mit einer israelischen Identifikationsnummer unterliegen nicht der ETA-IL-Anforderung.

Besucher aus 99 Ländern benötigen ein ETA-IL, um nach Israel zu reisen

Hier ist die Liste der Länder, deren Bürger ab dem 1. Januar 2025 eine elektronische Reisegenehmigung „ETA-IL“ beantragen müssen, um nach Israel zu reisen:

  • Südafrika
  • Albanien
  • Deutschland
  • Andorra
  • Argentinien
  • Australien
  • Österreich
  • Bahamas
  • Barbados
  • Belgien
  • Belize
  • Weißrussland
  • Botswana
  • Brasilien
  • Bulgarien
  • Kanada
  • Chili
  • Chypre
  • Kolumbien
  • Südkorea
  • Costa Rica
  • Kroatien
  • Dänemark
  • Dominique
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Ecuador
  • Spanien
  • Estland
  • Eswatini
  • VEREINIGTE STAATEN
  • Fidschi
  • Finnland
  • Frankreich
  • Georgia
  • Griechenland
  • Granate
  • Guatemala
  • Haiti
  • Honduras
  • Hongkong
  • Ungarn
  • Salomonen
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Jamaika
  • Japan
  • Kosovo
  • Lesotho
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Macau
  • Nordmazedonien
  • Malawi
  • Bemalt
  • Maurice
  • Mexiko
  • Mikronesien
  • Monaco
  • Mongolei
  • Montenegro
  • Nauru
  • Norwegen
  • Neuseeland
  • Palaos
  • Panama
  • Papua-Neuguinea
  • Paraguay
  • Die Niederlande
  • Peru
  • Philippinen
  • Polen
  • Portugal
  • Zentralafrikanische Republik
  • Dominikanische Republik
  • Tschechische Republik
  • Rumänien
  • Vereinigtes Königreich
  • Russland
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • San Marino
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Salvador
  • Serbien
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Wildleder
  • Schweiz
  • Surinam
  • Taiwan
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Ukraine
  • Uruguay
  • Vanuatu