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Ein Mitglied des Clans von Baschar al-Assad konnte seinem Prozess in der Schweiz entgehen – rts.ch

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Nach Angaben der Sonntagspresse und einer NGO plant das Bundesstrafgericht, das Verfahren gegen einen Onkel des gestürzten syrischen Präsidenten Rifaat al-Assad einzustellen, der wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist.

Rifaat al-Assad, ehemaliger Kommandeur der Verteidigungsbrigaden, wird beschuldigt, im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt und dem im Februar 1982 gegen die Bevölkerung dieser syrischen Stadt verübten Großangriff „Mord, Folter und grausame Behandlung angeordnet zu haben“. und illegale Inhaftierung.

Dieses Massaker, bei dem zwischen 10.000 und 40.000 Menschen starben, brachte ihm den Spitznamen „Schlächter von Hama“ ein. Sein Verhandlungstermin wurde nicht bekannt gegeben.

Am 29. November, wenige Tage vor dem Sturz von Bashar al-Assad, der von einer Koalition von Rebellenfraktionen von der Macht vertrieben wurde, teilte das Bundesstrafgericht den zivilen Opfern mit, „dass es das Verfahren einstellen will“, wie am Sonntag berichtet wurde in Le Matin Dimanche und SonntagsZeitung.

>> Lesen Sie auch: Ein Onkel von Bashar al-Assad verwies an das Bundesstrafgericht

Krankheiten

Diesen Zeitungen zufolge teilte das Gericht den Parteien mit, dass der achtzigjährige Angeklagte an Krankheiten leide, die ihn daran hindern, zu reisen und an seinem Prozess teilzunehmen.

Nach einer Denunziation der Schweizer Nichtregierungsorganisation Trial International eröffnete die Bundesanwaltschaft im Dezember 2013 das Strafverfahren. Die von in Genf lebenden Syrern alarmierte NGO fand seine Spur in einem großen Genfer Hotel.

Universelle Gerichtsbarkeit

„Im Falle eines Abschlusses wird die Möglichkeit einer Berufung geprüft und es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Entscheidung angefochten wird“, gab er an und präzisierte jedoch, dass „das Verfahren nicht befugt ist, Berufung einzulegen; wenn es einen Rechtsbehelf gibt, wird dies der Fall sein.“ auf den Willen der klagenden Parteien, Opfer, zurückzuführen sein.

Das Bundesgericht eröffnete das Verfahren unter Berufung auf die Weltgerichtsbarkeit und die Unzulässigkeit von Kriegsverbrechen.

Rifaat al-Assad präsentierte sich als Gegner von Bashar al-Assad und kehrte 2021 nach 37 Jahren im französischen Exil nach Syrien zurück, um einer vierjährigen Haftstrafe zu entgehen, die in Frankreich wegen organisierter Geldwäsche gegen ihn verhängt worden war und Veruntreuung syrischer öffentlicher Gelder. Er verließ sein Land 1984 nach einem gescheiterten Putschversuch gegen seinen Bruder Hafez.

hkr mit afp

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