Das Urteil im Mazan-Vergewaltigungsprozess wird am 19. Dezember 2024 vor dem Gericht in Avignon verkündet. Die 51 Angeklagten werden ihre Strafen erfahren und den meisten von ihnen droht eine Gefängnisstrafe.
Der Zeitpunkt des Urteils rückt immer näher. An diesem Donnerstag ab 9.30 Uhr erfahren die 51 Angeklagten im Mazan-Vergewaltigungsfall ihre Urteile. Wir werden wissen, ob die Richter den Anordnungen gefolgt sind, die größtenteils eine Gefängnisstrafe vorsahen. Oder ob die Sätze schwerer oder leichter sind.
Darüber hinaus haben mehrere Verteidiger auf Freispruch plädiert, es bleibt abzuwarten, ob sie diesen durchsetzen werden. Wir machen eine Bestandsaufnahme dessen, was diese Männer riskieren.
Vergewaltigung: Höchststrafe für „den Schaffner“ gefordert
Bei einer Vergewaltigung mit erschwerenden Umständen riskieren Sie in Frankreich bis zu 20 Jahre Gefängnis. Dies ist auch das Urteil gegen Dominique Pelicot, dem vorgeworfen wird, Dutzende dieser schweren sexuellen Übergriffe organisiert zu haben.
Auch anderen Angeklagten drohen langjährige Haftstrafen, insbesondere weil sie das Horrorhaus mehrfach besucht haben. Dies ist der Fall bei Roman V. Der Sechzigjährige, der ebenfalls HIV-positiv ist, soll die Pelicots sechs Mal besucht haben. Gegen ihn wurden 18 Jahre Haft verhängt.
Für 49 Angeklagte sind Haftstrafen zwischen 4 und 17 Jahren erforderlich
Bezüglich der anderen forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von 10 Jahren für elf Angeklagte, 11 Jahre für zwei, 12 Jahre für dreizehn, 13 Jahre für sechs, 14 Jahre für sechs, 15 Jahre für drei, 16 Jahre für vier und 17 Jahre für drei. Sie alle stehen wegen Vergewaltigung vor Gericht.
Schließlich ist die mildeste Strafe, die erforderlich ist, die von Joseph C. Er wird nicht wegen Vergewaltigung angeklagt, sondern wegen sexueller Übergriff. Der Generalstaatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Das Strafgesetzbuch sieht eine Freiheitsstrafe von maximal fünf bis sieben Jahren und eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro vor.
Anforderungen unterscheiden sich von Strafen
Während eines Prozesses ist die von der Staatsanwaltschaft geforderte oder geforderte Strafe nicht zwangsläufig diejenige, die beibehalten wird. Ebenso gilt die im Strafgesetzbuch vorgesehene Strafe nicht immer. Das Gesetz legt einen Rahmen für die Höchststrafe fest, es ist jedoch möglich, geringere Strafen zu erhalten.
Über das Urteil am Freitag wird das Gericht entscheiden. Die Beratungen laufen seit Montagnachmittag. Abhängig von allem, was in diesen Prozesswochen untersucht wurde, wird der Präsident von Fall zu Fall angepasste Urteile verkünden.
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