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Israel setzt ETA ab dem 1. Januar um

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Wie viele Reiseziele stellt auch Israel auf elektronische Reisegenehmigungen um. Tatsächlich ab 1Ist Ab Januar 2025 ist für die Einreise in israelisches Hoheitsgebiet ein gültiges ETA-IL erforderlich.

Um es zu erhalten, ist das Verfahren das gleiche wie in vielen anderen Reisezielen. Nämlich: ein Online-Formular ausfüllen und Gebühren in Höhe von ca. 7 Euro bezahlen. Die Anfrage muss maximal 72 Stunden vor Abflug erfolgen.

Das OT empfiehlt, den Antrag „unverzüglich einzureichen“

Nach der Validierung durch die israelischen Behörden ist die ETA-IL zwei Jahre lang gültig (oder bis zum Ablauf des Reisepasses) und ermöglicht in diesem Zeitraum mehrere Reisen nach Israel mit einer Dauer von jeweils maximal 90 Tagen. Es wird nur Reisenden ausgestellt, die einen Reisepass besitzen, der noch mindestens drei Monate nach dem Ankunftsdatum gültig ist.

Die elektronische Reisegenehmigung wird daher für von der Visumpflicht befreite Reisende, d. h. Franzosen und Europäer, für Touristen-, Geschäfts-, Studien- oder Familienaufenthalte von weniger als 3 Monaten obligatorisch. Auch wenn es schnell gehen soll, rät die israelische Tourismusbehörde Reisenden, „ihren ETA-IL-Antrag unverzüglich einzureichen, sobald ihre Reise geplant ist“.

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