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Restaurantgutscheine, Stromabscheider, Preiserhöhungen für Post und Pakete … Alles, was sich ab dem 1. Januar 2025 ändert

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Ein Update zu den neuen Regeln, die ab dem 1. Januar 2025 dem Geldbeutel guttun oder auch nicht.

Nutzen Sie Essensgutscheine

Die Reihe der neuen Regierungen und der Sturz der Regierung von Michel Barnier haben die Regelungen zu Restaurantgutscheinen durchgesetzt, da die Zeit für die Abstimmung über den Text fehlte. Ab dem 1. Januar 2025 ist der Kauf von nicht direkt verzehrbaren Lebensmitteln mit Ihren Gutscheinen nicht mehr möglich. Also ja zu Sandwiches oder Fertiggerichten, aber nein zu Lebensmitteln wie zum Beispiel Nudeln, Reis oder Mehl.

Neubewertung der Altersrenten

Die Grundrenten werden der Inflation folgen und ab dem 1. Januar 2025 von einer Erhöhung um 2,2 % profitieren. Die Ablehnung des Sozialversicherungshaushalts und der Sturz der Barnier-Regierung haben alle laufenden Projekte zunichte gemacht, insbesondere das zur Begrenzung dieser Erhöhung der Grundrente Renten für einen Großteil der Rentner.

Auch das Solidaritätsgeld für ältere Menschen (Aspa) wird um 2,2 % erhöht.

Erhöhung der Preise für Post und Pakete

La Poste hat eine Erhöhung der Preise für Briefe und Pakete um durchschnittlich 6,8 % angekündigt. Als Gründe werden die Inflation und der Rückgang des Postaufkommens genannt. Diese Erhöhung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Hier ist die Entwicklung der Briefpreise:

  • der grüne Brief kostet 1,39 € (im Vergleich zu 1,29 €),
  • Der Service plus Brief kostet 3,15 € (im Vergleich zu 2,99 €)
  • Der rote E-Brief kostet 1,49 € (Preis unverändert)
  • der 20 g Einschreibebrief kostet 5,74 € (statt 5,36 €)
  • Der 20 g internationale Brief kostet 2,10 € (im Vergleich zu 1,96 €)
  • Der „Tracking“-Aufkleber kostet 0,50 € (Preis unverändert)

Neu in der Kindergesundheitsakte

„Ab sofort werden die 20 obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen in dieser neuen Version um den Inhalt von 8 Gesundheitsuntersuchungen erweitert. Die neue Gesundheitsakte umfasst auch die neue Untersuchung im Alter von 6 Jahren“, erklärt die Krankenversicherung. Die neue Version der Kindergesundheitsakte ermöglicht insgesamt eine bessere Überwachung mit Präventionshinweisen von der frühen Kindheit bis zum Jugendalter.

Ein Teil, der sich an medizinisches Fachpersonal richtet, wird der Erkennung von Sehstörungen und neurologischen Entwicklungsstörungen dienen.

Gehäuse: Energiefilter der Klasse G

Im Rahmen des Kampfes gegen Energiesiebe ist es ab dem 1. Januar 2025 verboten, Unterkünfte zur Miete anzubieten, deren Energieeffizienz dem Buchstaben G entspricht. Beachten Sie, dass es sich dabei um Wohnungen der Klassifizierung F im Jahr 2028 und dann um Wohnungen der Klassifizierung E im Jahr 2034 handelt.

Ende der Abrechnung für Banküberweisungen

Ab dem 9. Januar 2025 können Banken Ihnen für Sofortüberweisungen keine überhöhten Gebühren mehr berechnen. Die Kosten entsprechen denen einer herkömmlichen Überweisung, d. h. sie sind kostenlos, wenn sie online oder über die mobile Anwendung des Kunden erfolgen.

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