Die AGS-Garantie ist nicht unbegrenzt.
Im Rahmen einer gerichtlichen Sanierung mit anschließender Liquidation garantiert die AGS Gehälter im Rahmen von 45 Gehaltstagen in Höhe und Dauer.
Unter Gehalt müssen wir alles verstehen, was nicht so ist nicht Entschädigung (Kündigung, bezahlter Urlaub, Abfindung usw.) und daher nur das aktive Gehalt vor der Entlassung.
Bis zum 9. September garantierte das AGS keine Vergütung (Milee befand sich damals in einem Konkurszeitraum und daher in einem Beobachtungszeitraum, Milee zahlte Gehälter).
Das AGS garantierte dann nur bezahlten Urlaub (was beispielsweise manchmal zwei getrennte Überweisungen für Entlohnung und Urlaub erklärte).
Das AGS deckt das Gehalt nicht ab (nur bezahlter Urlaub), die 45 Tage wurden also nicht aufgebraucht, die Garantie blieb daher insgesamt auf diesem Niveau.
Die ersten berücksichtigten Gehälter beziehen sich auf das Datum der gerichtlichen Liquidation und somit auf den 9. September.
Es handelte sich also um das Augustgehalt, das am 1. September hätte eingehen sollen.
Für Händler bedeutet dies eine Aktivität vom 8. Juli bis 11. August. Für Nicht-Vertriebsmitarbeiter gilt die Aktivität vom 1. bis 31. August.
Vom 8. Juli bis 31. August sind mehr als 45 Tage vergangen.
Sie sehen uns also kommen … 8. Juli + 45 Tage = 22. August = Ende der Garantie.
Dieses Problem wurde an einer Stelle angesprochen und dann beiseite gewischt, aber die AGS bleibt bei dieser Position und weist immer darauf hin, dass sie auf ihre Garantiegrenze beschränkt wird.
Da nichts immer einfach ist, ist jedoch zu beachten, dass diese Garantie in der Dauer (45 Tage) UND in der Höhe (1,5-faches Gehalt) begrenzt ist.
In einem plötzlichen Übermaß an Großzügigkeit, das auf die Intervention des Arbeitsministers folgte, stimmte die AGS zu, letztendlich nur die Sperre beizubehalten des Betrages.
Aber bei einem Gehalt von beispielsweise 1.000 Euro ergeben 45 Tage 1.500 Euro und das 1,5-fache des Gehalts ergibt ebenfalls 1.500, also…
Aber in seiner großen Weisheit stimmt der AGS dennoch der Gewährung eines Vorteils zu, da die Höhe des für die Berechnung verwendeten Gehalts ein Durchschnitt der letzten 12 Monate ist, der dem Arbeitnehmer zugute kommen kann, wenn der Durchschnitt höher als das Basisgehalt ist.
Für diejenigen, die vor dem 22. August entlassen wurden, gibt es kaum Probleme, sie werden seit Erhalt des Kündigungsschreibens benachrichtigt und die Kündigung wird erledigt. Sie sind daher nicht besorgt.
Aber für diejenigen, die nach diesem Datum (22. August) entlassen wurden, und es gibt viele von ihnen, sind die auf den Gehaltsabrechnungen angegebenen Gehälter höher als die per Überweisung erhaltenen Beträge.
Wir sprechen hier von Vertriebspartnern, denn für andere, deren Gehalt auf dem Kalendermonat basiert, könnte sich die Garantie bis zum 15. Oktober (1. September + 45 Tage) erstrecken, aber auch hier gilt, dass das Datum aufgrund der Beschränkung nur als Richtwert dient, um Ihre Position leichter zu finden Es gilt das 1,5-fache des Referenzgehalts.
Da nichts ganz einfach ist, verschiebt sich die Garantie entsprechend, wenn ein Mitarbeiter seit dem 8. Juli Urlaub für einen Vertriebspartner und seit dem 1. August für einen Nicht-Vertriebspartner genommen hat, da der Urlaub immer separat bezahlt wird und von der Beschränkung nicht betroffen ist.
Wenn also beispielsweise ein Arbeitnehmer aufgrund der Garantiegrenze 3 Wochen Gehalt verliert, verliert er nur 2 Wochen, wenn er in diesem Zeitraum 1 Woche Urlaub in Anspruch genommen hat.
Offensichtlich erscheint es nicht möglich oder zumindest nicht akzeptabel, dass beispielsweise die 5.000 Mitarbeiter, die in der PSE nicht vorgesehen waren und um den 20. September herum entlassen wurden, kein Monatsgehalt erhalten, und doch…
Konkret bedeutet das, dass sie eine Gehaltsabrechnung haben, auf der der gesamte Betrag aufgeführt ist, aber nur einen Teil davon erhalten.
Der unbezahlte Teil würde in den Verbindlichkeiten des Unternehmens verbucht und wahrscheinlich nie ausgezahlt, da auf dem Liquidationskonto kein Geld vorhanden wäre.
Der Insolvenzverwalter wird eine Bescheinigung ausstellen, um das Fehlen dieses Betrags bei der Steuerverwaltung zu belegen.
Natürlich kann der Arbeitnehmer versuchen, den Mangel vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen, aber dies ist eine gesetzliche Grenze (Artikel L.3253-8 des Arbeitsgesetzbuchs), die der Richter nicht mit einem Ärmelumschlag beseitigen kann. Es wird daher notwendig sein, entweder die unzureichende Reaktionsfähigkeit des Gerichtsverwalters in Frage zu stellen oder diesen Gehaltsmangel beispielsweise durch Schadensersatz auszugleichen, aber damit ist von vornherein nichts gewonnen, da der AGS hier nur das Gesetz anwendet.
Wir warteten daher auf die Gehaltsabrechnungen vom September, um zu sehen, wie die Zahlung abgewickelt wurde.
Und viele von Ihnen bemerken einen Unterschied zwischen der Nettolohnabrechnung und der für September erhaltenen Überweisung. In den meisten Fällen ist die Auswirkung dieser Garantiegrenze die Ursache.
Im Urteil vom 9. September zur Umwandlung der Konkursverwaltung in Liquidation werden die Verzögerung der Entscheidung und die Überschreitung der AGS-Garantiefrist erwähnt, und der Konkursverwalter war sich dieser Schwierigkeit durchaus bewusst.
Diese Verzögerung ist keineswegs auf die Schuld der Mitarbeiter zurückzuführen, da wir inzwischen wissen, dass dem Unternehmen das Bargeld ausgegangen ist, der erwähnte (Parcel Privé) und schließlich vor der Liquidation gezahlte Einbehalt aber jedenfalls nicht ausreichte, um die Auszahlung der Gehälter zu ermöglichen.
Daher hätte man die Situation vorhersehen müssen und die Verantwortung des Unternehmens (das zweifellos wie üblich immer noch phantasievolle Prognosen abgegeben hat), des Gerichtsverwalters (der nicht die erforderlichen Kontrollen durchgeführt hat) und ganz allgemein der Rechtsbevollmächtigten übernehmen müssen.
Selbstverständlich wird insbesondere die CAT, wie wir hoffen dürfen, dass auch andere Gewerkschaften dies tun, an Ihrer Seite stehen, um die notwendigen Rechtsstreitigkeiten einzuleiten.
Bald müssen wir uns auch mit der Anerkennung der Managementfehler befassen, die den Aktionären Eric Paumier, Frédéric Pons und Guillaume Salabert zuzuschreiben sind, die aus unserer Sicht die aktuelle Situation organisiert haben. Sie werden die Verantwortung dafür übernehmen müssen, und auch wenn wir wissen, dass es langwierig und schwierig sein wird, werden wir alle nötige Energie und Mittel einsetzen, um sicherzustellen, dass unsere Entlassungen aufgrund der persönlichen Verantwortung der Manager für rechtswidrig erklärt werden dass jeder beteiligte Mitarbeiter eine faire Vergütung erhalten kann.
Wir müssen Ihnen auch die Möglichkeit bieten, an dem Prozess teilzunehmen.
Um Fragen zu vermeiden, wiederholen wir, dass diejenigen, die vor dem 22. August entlassen wurden, nicht oder nur geringfügig betroffen sind.
Und für diejenigen, die nach dem 22. August entlassen wurden (in dem Wissen, dass es wirklich auf das 1,5-fache des Gehalts ankommt), ist der umstrittene Zeitraum dieser zwischen dem 22. August und dem Tag der ersten Vorlage des Kündigungsschreibens. Um uns Zeit zu sparen, verlassen wir uns darauf, dass Sie Fragen wie „ und ich wurde am 28. August entlassen, wie viel macht das also?„Sie alle wissen, wie man zählt, und können die Antwort selbst finden.
Einzelheiten:
- Der 21-tägige Zeitraum für die CSP-Reflexion wird zum garantierten Zeitraum hinzugerechnet.
- Diese Garantiegrenze wirkt sich nicht auf Kündigung, Abfindung und bezahlten Urlaub aus.
- Wenn der Arbeitnehmer während des Garantiezeitraums bezahlten Urlaub in Anspruch genommen hat, wird dieser Urlaub zum Garantiezeitraum hinzugerechnet.
- Beispielsweise ergeben 12 Tage Urlaub einen bezahlten Zeitraum von etwa 57 Tagen.
- Wenn Sie also im Lohnzeitraum August Urlaub hatten, reduzieren Sie den unbezahlten Zeitraum.
Für Mitarbeiter außerhalb der Vertriebspartner gilt die Garantiefrist ebenfalls, da der Garantiezeitraum am 1. August begann und somit am 15. September endet. Für Mitarbeiter, die sich noch nicht in der Kündigungsfrist befinden, endet die Garantie daher etwa zum 15. September.
Nachfolgend die offizielle Mitteilung der AGS:
„Angesichts der Verwirrung, die durch die Anwendung der Gehaltsgarantieobergrenzen entsteht, insbesondere aufgrund der Abzüge bei den Gehältern im September, hat der AGS eine Erläuterung eingeführt, die es ermöglicht, die angewandte Berechnungsmethode zu verstehen.“
Zur Erinnerung: Gemäß den Bestimmungen von Artikel L.3253-8-5° des Arbeitsgesetzbuchs deckt AGS nur Folgendes ab: „die Beträge, die den Arbeitnehmern während des Beobachtungszeitraums zustehen, bis zu einem Höchstbetrag, der eineinhalb Arbeitsmonaten entspricht.“ »
Obwohl in der Gehaltsabrechnung das gesamte jedem Mitarbeiter zustehende Gehalt aufgeführt ist, ermöglicht die Anwendung der in den oben genannten Bestimmungen vorgesehenen Garantieobergrenze nicht, dass der AGS die Gehälter nach der gerichtlichen Beitreibung und die Kosten (Nebenvergütung) deckt. nur im Rahmen des 1,5-fachen Referenzgehaltswas dem durchschnittlichen Jahresgehalt entspricht und für alle Arbeitnehmer gleichermaßen gilt.
Eine Aufhebung der vorgenannten Frist sowie eine außergesetzliche Abfindungsprämie seitens der AGS liegen nicht vor.
Die AGS-Garantie beschränkt sich daher auf Kündigungsentschädigungen, gezahltes Urlaubsgeld, gesetzliche Abfindungen (in Übereinstimmung mit vertraglichen, konventionellen und gesetzlichen Bestimmungen) und Gehälter im Rahmen der üblicherweise für jedes gerichtliche Liquidationsverfahren geltenden Obergrenzen. »