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Viele Menschen profitieren in Frankreich von Wohnbeihilfen. Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage im Land ist das tatsächlich ein Hauch frischer Luft. Begünstigte dieser Leistungen müssen jedoch auf dieses Detail achten, wenn sie ihre Rechte nicht verlieren wollen.
Hilfe für Millionen Franzosen
Die Wohnbeihilfe ist eine der zahlreichen Leistungen der Familienbeihilfekasse. Wie der Name schon sagt, sollen sie einkommensschwachen Haushalten helfen Bezahlung ihrer Unterkunft.
In Frankreich gibt es drei Arten von Wohnbeihilfen, auf die Leistungsempfänger Anspruch haben können. Da ist zunächst die APL (personalisierte Wohnbeihilfe), die alle Menschen mit einem bescheidenen Einkommen betrifft. Es ist das bekannteste, da im Jahr 2023 mehr als 2 Millionen Haushalte davon profitiert haben werden.
Dann das ALS (Sozialwohnungsgeld), das Personen vorbehalten ist, die ebenfalls über ein bescheidenes Einkommen verfügen und in einer nicht genehmigten Wohnung leben. Schließlich gibt es noch das ALF (Familienwohngeld), für das die gleichen Bedingungen gelten wie für das ALS.
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Wie das Journal of Economics berichtete, Mehr als 5 Millionen Menschen profitieren von dieser Wohnbeihilfe In Frankreich. Letzten Oktober erhielten sie eine gute Nachricht, denn einer dieser Vorteile wurde aufgewertet.
Eine Neubewertung von 3,26 % für dieses Jahr
Wie jedes Jahr unterliegt die APL-Wohnbeihilfe zum 1. Oktober einer Erhöhung. Dieser Anstieg resultiert aus dem im zweiten Quartal des laufenden Jahres beobachteten Mietreferenzindex (IRL).
Wie INSEE am 12. Juli 2024 mitteilte, lag der IRL für das zweite Quartal über ein Jahr bei 3,26 %. Entsprechend, der APL stieg ebenfalls um 3,26 %. Etwas zur Freude der Begünstigten.
Allerdings müssen sie bei der Wohnbeihilfe sehr vorsichtig sein. Tatsächlich können sie ihren Anspruch auf diese Leistungen jederzeit verlieren, wenn sie diese von der DREES (Direktion für Forschung, Studien, Evaluierung und Statistik) im vergangenen Oktober mitgeteilte Information nicht beachten.
Die Details, die beachtet werden müssen, um Wohnbeihilfe zu erhalten
Tatsächlich veröffentlichte das DREES im vergangenen Oktober seinen jährlichen Überblick über die Anspruchsberechtigung auf Sozialleistungen „Soziale Mindestbeträge und Sozialleistungen“. In ihrem Bericht führte sie eine Simulation durch, um die Einkommensgrenze für mehrere Sozialleistungen zu ermitteln.
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Diese Simulation ermöglichte somit eine Hervorhebung die Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen wenn der Leistungsempfänger weiterhin Wohnbeihilfe in Anspruch nehmen möchte. Für eine allein lebende Person darf das monatliche Einkommen nicht höher sein 1.294 Euro.
Für Paare, die keine Kinder haben, gilt die nicht zu überschreitende Grenze 1.574 Euro. Für diejenigen, die ein unterhaltsberechtigtes Kind haben, muss ihr Einkommen weniger als betragen 1 993 Euro wenn sie Wohnbeihilfe in Anspruch nehmen möchten.
Bei zwei Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze auf 2 378 Euro und für diejenigen, die drei Kinder haben, reicht es 2 902 Euro. Sobald sich dieses Einkommen um nur einen Euro erhöht, können Wohngeldempfänger direkt ihre Ansprüche verlieren.