Zweitwohnungen: 3 Tipps, um der neuen Umlage juristisch zu entgehen

Zweitwohnungen: 3 Tipps, um der neuen Umlage juristisch zu entgehen
Zweitwohnungen: 3 Tipps, um der neuen Umlage juristisch zu entgehen
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Der neue Zweitwohnungszuschlag bereitet vielen französischen Eigentümern Sorgen. Glücklicherweise gibt es legale Möglichkeiten, diese zusätzliche Steuerbelastung zu vermeiden. Lassen Sie uns gemeinsam die drei wichtigsten Tipps zur Umgehung dieser Steuer entdecken und dabei im Rahmen des Gesetzes bleiben.

Die Zusatzsteuer auf Zweitwohnungen: Die Probleme verstehen

Die Wohnsteuer auf Zweitwohnungen betrifft fast jeden fünften Franzosen, also rund 7,7 Millionen Menschen. Diese von den örtlichen Behörden erhobene Steuer wird auf der Grundlage des Katastermietwerts der Unterkunft berechnet. Im Jahr 2024 müssen Zweitwohnungsbesitzer diese Steuer bis zum 15. Dezember entrichten.

In den letzten Jahren ist die Wohnsteuer stark gestiegen:

  • +7,1 % im Jahr 2023
  • +3,9 % im Jahr 2024

Darüber hinaus haben rund 3.700 Kommunen die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen Steigerung zwischen 5 % und 60 %. Dieser Zuschlag betrifft hauptsächlich:

  • Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern
  • Gebiete mit einem ausgeprägten Ungleichgewicht zwischen Wohnungsangebot und -nachfrage
  • Orte, an denen der Anteil der Hauptwohnsitze geringer ist als anderswo

Einer aktuellen Regierungsstudie zufolge 40 % der anspruchsberechtigten Gemeinden haben sich für die Erhebung dieses Zuschlags entschieden. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf den lokalen Immobilienmarkt und die Grundsteuern von Eigenheimbesitzern haben.

Drei rechtliche Tipps, um den Zuschlag zu vermeiden

Angesichts dieser Situation gibt es drei völlig legale Methoden, um die Zusatzsteuer auf Zweitwohnungen zu vermeiden:

1. Befreiung aus beruflichen Gründen

Wenn ja aus beruflichen Gründen gezwungen sind, an einem anderen Ort als Ihrem Hauptwohnsitz zu wohnenkönnen Sie von einer Befreiung profitieren. Diese von der Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) vorgesehene Bestimmung ermöglicht es Steuerzahlern in dieser Situation, den Zuschlag für ihre Zweitwohnung zu vermeiden.

2. Befreiung aus medizinischen Gründen

Menschen dauerhaft in einer Pflegeeinrichtung untergebracht können die alleinige Nutzung ihres bisherigen Hauptwohnsitzes behalten, ohne der Zuschlagspflicht zu unterliegen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Eigentümer zu schützen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Häuser verlassen müssen.

3. Befreiung für unbenutzbare Wohnungen

Schließlich sind die Besitzer von prekäre Räumlichkeiten oder solche, die in naher Zukunft verschwinden werden (in der Regel weniger als ein Jahr) können ebenfalls von einer Befreiung profitieren. Diese Bestimmung betrifft Wohnungen, denen die für eine dauerhafte Bewohnbarkeit erforderliche Ausstattung fehlt.

Verfahren zur Beantragung einer Befreiung

Um den Zuschlag zu vermeiden, muss ein bestimmtes Verfahren eingehalten werden:

  1. Senden Sie Ihre Beschwerde an den für Ihren Zweitwohnsitz zuständigen persönlichen Steuerdienst.
  2. Die Kontaktdaten der zuständigen Abteilung finden Sie in Ihrem aktuellen Steuerbescheid oder auf der Steuer-Website (Bereich „Kontakt und Termine“).
  3. Bereiten Sie je nach Grund Ihres Befreiungsantrags die erforderlichen Belege (Arbeitsvertrag, ärztliches Attest usw.) vor.
  4. Senden Sie Ihre Anfrage über den dafür vorgesehenen Bereich auf der Steuer-Website oder per Einschreiben.

Es ist unbedingt zu beachten, dass diese Schritte unbedingt durchgeführt werden müssen vor Ablauf der Steuerzahlungsfrist berücksichtigt werden.

Art der Befreiung Erforderliche Belege
Berufliche Gründe Arbeitsvertrag, Bescheinigung des Arbeitgebers
Medizinische Gründe Ärztliches Attest, Bescheinigung über die Unterbringung in einer Gesundheitseinrichtung
Unbrauchbare Unterkunft Fotos, Gutachten, Abrissgenehmigung

Neben diesen Befreiungen ist es wichtig, über die für 2025 angekündigten steuerlichen Entwicklungen informiert zu sein, die sich auf die Situation von Zweitwohnungsbesitzern auswirken könnten. Darüber hinaus müssen Eigentümer möblierter Mietobjekte die mit dem Haushaltsplan 2025 eingeführten neuen Steuerkriterien beachten, die ihre Steuersituation verändern können.

Durch die Anwendung dieser Tipps und die Beachtung von Gesetzesänderungen können Eigentümer von Zweitwohnungen ihre Steuersituation optimieren und gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen respektieren. Es wird jedoch empfohlen, einen Steuerexperten zu konsultieren, um eine individuelle, auf Ihre spezifische Situation zugeschnittene Beratung zu erhalten.

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