Wer sind diese Steuerzahler, die im Januar 2025 Gefahr laufen, eine Überzahlung zu erhalten?

Wer sind diese Steuerzahler, die im Januar 2025 Gefahr laufen, eine Überzahlung zu erhalten?
Wer sind diese Steuerzahler, die im Januar 2025 Gefahr laufen, eine Überzahlung zu erhalten?
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Um den Steuerzahlern die Möglichkeit zu geben, ihre Steuern zu senken, bietet ihnen die Steuerverwaltung die Möglichkeit an, von der Steuergutschrift zu profitieren. Allerdings kann die Höhe dieses Steuervorteils bei einer Einkommens- oder Situationsänderung variieren. Eine solche Änderung kann manchmal zu einer Überzahlung führen, die der Steuerpflichtige an die Steuerbehörden zurückerstatten muss.

Eine solche Situation dürfte bald bei der für den 15. Januar 2025 geplanten Zahlung des Steuervorschusses eintreten. Dabei handelt es sich um einen Vorschuss in Höhe von 60 % der Steuergutschriften, der betrifft, die die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Steuererleichterung erfüllen . Zur Erinnerung: Die Steuergutschrift dient zur Deckung bestimmter Kosten, etwa für die Kinderbetreuung, die Beschäftigung von Haushaltshilfen, die Gartenarbeit oder auch im Falle von Spenden an humanitäre Vereine.

Bei einer Änderung der Sachlage könnte die Steuergutschrift gekürzt oder sogar entfallen. „Wenn Ihre Kinderbetreuungskosten im Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 gesunken sind, wird die Höhe Ihres Steuervorteils wahrscheinlich Ihre Steuerermäßigungen und -gutschriften für 2025 übersteigen“, erklärt die UFC que Choisir. In diesen Fällen führt der im Januar gezahlte Vorschuss zu einer Überzahlung für den Steuerzahler. Den erhaltenen Überschuss müssen sie dann im September 2025 zurückzahlen. Es gibt jedoch eine Lösung, um nicht in eine solche Situation zu geraten.

Wie können Steuerzahler eine Überzahlung der Steuerverwaltung im Januar 2025 vermeiden?

Für Steuerzahler, die sich für die automatische Abbuchung entscheiden und Steuergutschriften in Anspruch nehmen, kommt es nicht selten vor, dass sie mit Überzahlungen konfrontiert werden, die sie an die Steuerbehörden zurückzahlen müssen. Um dies zu vermeiden, ist es notwendig, Ihre Situation regelmäßig in Ihrem persönlichen Bereich auf der Website der Steuerverwaltung zu aktualisieren und dabei darauf zu achten, alle Änderungen anzugeben, die im letzten Jahr aufgetreten sind. Für Menschen, die befürchten, im Januar einen Vorschuss mit einer Überzahlung zu erhalten, gibt es zwei Lösungen.

Die erste besteht darin, auf diesen Vorschuss zu verzichten, indem Sie auf Ihren speziellen Bereich und dann auf den Abschnitt „Quellensteuer“ zugreifen. Der Steuerzahler muss dann auf „Ihren Vorschuss für Steuerermäßigungen und -gutschriften verwalten“ und dann auf „Ich möchte auf meinen Vorschuss verzichten“ klicken. Diese Option wird Personen empfohlen, die keine Dienstleistungen in Anspruch genommen haben, die ihnen eine Steuergutschrift ermöglichen. Für diejenigen, deren Kosten für diese Art von Dienstleistung gesunken sind, wird empfohlen, auf „Ich möchte meinen Vorschuss ändern“ zu klicken und dann den neuen Betrag dieser Kosten anzugeben.

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