Der Übergang zu Elektroautos wird im Jahr 2025 einen großen Wendepunkt erleben. Das hat URSSAF gerade angekündigt das Ende einer Vorzeigemaßnahme, die es Unternehmen ermöglichte, ihren Mitarbeitern mit einem Elektrofahrzeug kostenlosen Strom anzubieten.
Diese Entscheidung erfolgt in einem Kontext, in dem Elektromobilität zu einer Notwendigkeit wird, insbesondere angesichts der zunehmenden Verbreitung von Umweltzonen (ZFEs) in Großstädten.
Ein Steuervorteil, der nach vier Jahren seines Bestehens verschwindet
Seit 2020 profitieren Unternehmen von vorteilhaften steuerlichen Rahmenbedingungen für die Installation und Nutzung von Elektroladestationen. Diese Bestimmung ermöglicht es ihnen Ladepunkte zur Verfügung stellen, ohne dass der verbrauchte Strom als Sachbezug betrachtet wird.
Konkret können Arbeitnehmer ihr Fahrzeug an ihrem Arbeitsplatz kostenlos aufladen, ohne Auswirkungen auf ihre Lohnabrechnung oder die Sozialversicherungsbeiträge ihres Arbeitgebers.
Diese Anreizmaßnahme hat maßgeblich zum Wachstum von Elektrofahrzeugen in Frankreich beigetragen. Für viele Arbeitnehmer ist es ein starkes Argument beim Kauf eines Elektroautos, denn durch das kostenlose Laden am Arbeitsplatz können die Kosten für die Nutzung des Fahrzeugs deutlich gesenkt werden. Doch am 31. Dezember 2024 geht diese goldene Zeit zu Ende.
Eine neue Situation, die sich möglicherweise auf die Geldbörsen der Mitarbeiter auswirkt
Ab dem 1. Januar 2025 muss die Bereitstellung von Ladestationen in Unternehmen in die Berechnung der Sachbezüge einbezogen werden. Diese Änderung wird Auswirkungen sowohl auf Arbeitgeber als auch auf Arbeitnehmer haben.
Unternehmen müssen Sozialversicherungsbeiträge auf den Wert des gelieferten Stroms zahlen, während Arbeitnehmer diesen Vorteil auf ihrem Steuerformular sehen können.
Diese regulatorische Änderung bietet Unternehmen mehrere Optionen. Sie können weiterhin kostenloses Laden anbieten, Sie müssen dann aber die mit den Sozialversicherungsbeiträgen verbundenen Mehrkosten übernehmen.
Sie können sich auch dafür entscheiden B. ein Abrechnungssystem für den verbrauchten Strom, oder stellen Sie sich alternative Lösungen wie Ladepakete vor.
Für Mitarbeiter, die über die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs nachdenken, muss die finanzielle Gleichung neu berechnet werden. Das Ende des kostenlosen Ladens am Arbeitsplatz könnte insbesondere für diejenigen, die viele Kilometer zurücklegen, erhebliche zusätzliche monatliche Kosten verursachen.
Umstrittener Zeitpunkt im Kontext der Energiewende
Die Aufhebung dieses Vorteils kommt zu einem heiklen Zeitpunkt. In Großstädten gibt es immer mehr Umweltzonen, die immer mehr Autofahrer dazu zwingen, auf Elektrofahrzeuge umzusteigen.
Der Kaufpreis von Elektrofahrzeugen bleibt trotz staatlicher Hilfen hoch und das Ende des kostenlosen Ladens im Büro könnte einige Kandidaten für den Übergang abschrecken.
Die URSSAF begründet ihren Standpunkt mit der Logik der Steuergerechtigkeit: Eine vom Arbeitgeber gewährte Leistung, sei es in Form von Sach- oder Geldleistungen, muss gleich behandelt werden. Dieser Ansatz wirft jedoch Fragen zur Kohärenz der öffentlichen Politik in Bezug auf die Energiewende auf.
Die Maßnahme macht auch bestehende Ungleichheiten innerhalb von Unternehmen deutlich. Bisher profitierten von diesem Vorteil nur Arbeitnehmer, die über die Mittel zur Anschaffung eines Elektrofahrzeugs verfügten, was zu einer Form der indirekten Diskriminierung führte.
- Das kostenlose Laden von Elektrofahrzeugen in Unternehmen gilt ab dem 1. Januar 2025 als Sachbezug
- Arbeitgeber müssen auf den gelieferten Strom Sozialversicherungsbeiträge zahlen, und Arbeitnehmer könnten auf diese Leistung versteuert werden
- Diese Änderung könnte die Einführung von Elektrofahrzeugen verlangsamen, da Umweltzonen immer weiter verbreitet werden
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