Was sich für die Touristenvermietung im Jahr 2025 ändert

Was sich für die Touristenvermietung im Jahr 2025 ändert
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Was sich für die Touristenvermietung im Jahr 2025 ändert

Es ist offiziell! Das Gesetz zur Stärkung der Regulierungsmechanismen für möblierte Touristenunterkünfte wurde am 20. November 2024 im Amtsblatt veröffentlicht.

Kreditzinsen notiert am 27.11.2024

Die neuen Regeln für die Vermietung einer Immobilie

Das mit diesen Änderungen angestrebte Ziel besteht darin, Immobilieneigentümer dazu zu ermutigen, ihre Häuser länger zu vermieten, um den Franzosen eine langfristige Vermietung zu ermöglichen. Das Gesetz betrifft vor allem Bereiche, in denen die Nachfrage größer ist als das Angebot.

Der Eigentümer der zu vermietenden Immobilie muss anhand seines Steuerbescheids nachweisen können, dass es sich bei dieser Unterkunft tatsächlich um seinen Hauptwohnsitz handelt. Dieser muss seinen Namen und die Adresse der möblierten Unterkunft enthalten.

Ein gültiges DPE

Um vermietet werden zu können, muss die möblierte Immobilie, die sich in einem angespannten Gebiet befindet und für die eine Nutzungsänderungsgenehmigung erforderlich ist, einer Energieleistungsdiagnose (DPE) unterzogen werden. Die Immobilie muss wie folgt klassifiziert sein:

  • mindestens F im Jahr 2025;
  • E und 2028;
  • zwischen A und D, ab 2034 für aktuelle und zukünftige Wohnungen.

Der Vermieter hat eine Frist von 10 Jahren, um das Klima- und Resilienzgesetz von 2021 einzuhalten, was bedeutet, dass dieses System nur auf das französische Festland ausgerichtet ist.

Rathäuser können eine gültige DPE verlangen und der Eigentümer hat zwei Monate Zeit, diese vorzulegen.

Darüber hinaus ist dieser Indikator auch ein Element, das Käufer vor dem Erwerb einer Wohnung, möglicherweise dank eines Immobilienkredits, genau prüfen.R.

Die neuen Steuerentlastungssätze

Auch die Abzugssätze werden sich im nächsten Jahr ändern. Für klassifizierte möblierte Unterkünfte und Gästezimmer, deren jährliche Mieteinnahmen 77.700 Euro nicht übersteigen, erhöht sich der Satz auf 50 %. Zur Erinnerung: Heute liegt er bei 71 % und liegt damit innerhalb der Einkommensgrenze von 188.700 €.

Bei nicht klassifizierten Immobilien mit einer Obergrenze von 15.000 Euro Mieteinnahmen beträgt der Kürzungssatz im Jahr 2025 30 Prozent. Heute liegt er bei 50 Prozent und damit bei 77.700 Euro.

Änderungen bei Miteigentümern

Und Und Verleih Teil eines Miteigentums und erklärene im Rathaus als Vermietung möblierter Touristenunterkünfteil muss seine Gewerkschaft informieren. Darüber hinaus können die von der letztgenannten Verordnung erlassenen neuen Vorschriften möblierte Touristenunterkünfte verbieten oder auch nicht.

Für eine Miteigentumsgemeinschaft, die bereits über eine Regelung verfügt, ist eine Mehrheitsentscheidung erforderlich, um das Verbot der Vermietung dieser Unterkünfte festzulegen oder nicht.

Gemeinden sind besser mit touristischen Vermietungen ausgestattet

Rathäuser werden haben die Möglichkeit der Festlegung von Quoten Berechtigungen Standorte Tourismus um sie besser zu regulieren.

Darüber hinaus können die Kommunen bei Hauptwohnsitzen, die an Touristen vermietet werden, die Aufenthaltsdauer auf 90 Tage pro Jahr begrenzen (im Vergleich zu derzeit 120 Tagen).

Außerdem werden zwei neue Bußgelder eingeführt:

  • Maximal 10.000 € bei Nichtanmeldung einer möblierten Touristenunterkunft;
  • Maximal 20.000 € bei falscher Deklaration oder Verwendung eines falschen Kennzeichens.

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