„Es ist nicht wünschenswert, über die im November vorgenommene Neubewertung des Mindestlohns hinauszugehen.“

„Es ist nicht wünschenswert, über die im November vorgenommene Neubewertung des Mindestlohns hinauszugehen.“
„Es ist nicht wünschenswert, über die im November vorgenommene Neubewertung des Mindestlohns hinauszugehen.“
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LDie Beschäftigung in Frankreich hat sich Ende 2024 stark verlangsamt, und die Unsicherheit über den Umfang und die Art der Haushaltsanpassung im Jahr 2025 dürfte einer raschen Erholung des Arbeitsmarktes nicht förderlich sein. In dieser heiklen Situation, die auch mit dem Ende der Inflationsepisode einhergeht, empfiehlt die von uns gebildete Expertengruppe, an der erwarteten Erhöhung des Mindestlohns um 2 % vom 1. September festzuhaltenIst November 2024 und nicht über den 1. November hinausgehenIst Januar 2025.

Es sei daran erinnert, dass der Mindestlohn seit Ende 2020 um 17 % und damit etwas stärker als die Inflation (15 %) gestiegen ist und somit die Kaufkraft der betroffenen Arbeitnehmer wirksam geschützt hat. Mittlerweile beträgt er 62 % des Durchschnittsgehalts, wobei Frankreich neben Portugal und Slowenien eines der wenigen Länder ist, das den von der Europäischen Union empfohlenen Schwellenwert von 60 % überschreitet. Das Grundgehalt aller Arbeitnehmer ist nur um 12 % gestiegen, da die Gehaltsverhandlungen langsamer vorankamen als das Tempo, das die Mindestlohnindexierungsformel vorschreibt.

Diese Formel sieht vor, dass der Mindestlohn jedes Jahr um die Inflation (berechnet für die 20 % der am wenigsten wohlhabenden Haushalte), aber auch um die Hälfte der Kaufkraftgewinne aller Arbeiter und Angestellten aufgewertet wird.

Sobald die Inflation seit der letzten Erhöhung des Mindestlohns 2 % übersteigt, ist zudem eine sofortige Neubewertung erforderlich. Damit wurde der Mindestlohn seit Ende 2020 neunmal angehoben.

Eine entspannende Bewegung

Für das Jahr 2024 ergibt sich nach derselben Formel ein Anstieg von 1,97 %, darunter 1 % für die Inflation und 0,97 % für die Kaufkraft – ein Novum seit 2021. Diese Neubewertung gilt grundsätzlich für 1Ist Januar 2025, wir müssen jedoch die im Laufe des Jahres erfolgten Erhöhungen abziehen. Allerdings wurde der Mindestlohn zum 1. um 2 % erhöhtIst November „in Vorfreude“. Es wird also keine zusätzliche Erhöhung zum 1 gebenIst Januar ohne Aufschwung.

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Wenn der Mindestlohn schneller steigt als andere Gehälter, wie es in den letzten Jahren der Fall war, verdichtet sich die Gehaltsskala. Viele Arbeitnehmer werden vom Mindestlohn „eingeholt“, die Aussichten auf eine Gehaltsentwicklung sinken, was das Gefühl der Herabstufung schürt.

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