Von nun an führen Versicherer eine Datei namens „Versicherte Fahrzeugdatei“ (FVA) aus, die von den Behörden eingesehen werden kann. Bei einer Straßenkontrolle ist daher die Vorlage von Versicherungspapieren nicht mehr erforderlich. Erläuterungen.
Es ist seit fast vierzig Jahren eine Gewohnheit. Jedes neue Jahr ist es Pflicht, den „grünen Schmetterling“ auf die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs zu kleben und der Polizei den Versicherungsschein für Ihr Auto, Ihr Zweirad etc. vorlegen zu können. Auch im letzten Jahr war von Abstrichen keine Rede. Doch im Jahr 2025 ändert sich die Situation. Es ist vorbei: Wir können darauf verzichten.
Von nun an führen Versicherer eine Datei namens „Versicherte Fahrzeugdatei“ (FVA) aus, die von den Behörden eingesehen werden kann. Bei einer Straßenkontrolle ist daher die Vorlage von Versicherungspapieren nicht mehr erforderlich.
Die Polizei prüft anhand des Kennzeichens in dieser Akte, ob der Fahrer tatsächlich versichert ist. „Dieses digitale Tool wird von Versicherern betrieben, die jede Vertragsverlängerung oder jedes Abonnement einer neuen Verpflichtung anzeigen.“können wir auf ServicePublic.fr lesen.
In Kraft seit April 2024
Diese Maßnahme, die Anfang Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und seit April 2024 in Kraft tritt, ist Teil des Wunsches, Verwaltungsverfahren und die Digitalisierung offizieller Dokumente zu vereinfachen.
Bitte beachten Sie: Dies bedeutet nicht, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr versichern müssen. Jeder Besitzer eines im Umlauf befindlichen motorisierten Landfahrzeugs (Auto, Motorrad, Nutzfahrzeug usw.) muss dieses mindestens mit einer Haftpflichtversicherung versichern. Fahren ohne Versicherung gilt als Straftat.
Mit der Aktenseite des versicherten Fahrzeugs können Sie überprüfen, ob alles in Ordnung ist. „Wenn das Fahrzeug nicht in der Akte eingetragen ist, müssen Sie sich an Ihren Versicherer wenden“berät ServicePublic.fr.
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