Die im Jahr 2023 von der DGCCRF durchgeführte Untersuchung beleuchtet Straftaten im Immobiliensektor. Mehr als 65 % der überprüften Fachkräfte wiesen Verstöße gegen die geltenden Vorschriften auf. Versäumnisse bei der Angabe von Gebühren, irreführende Informationen oder fehlende Zertifizierung – Verstöße von Immobilienmaklern kommen trotz bestehender Gesetze häufig vor. Dieses alarmierende Ergebnis wirft Fragen zum Verbraucherschutz und zur Ethik der Geschäftspraktiken in diesem Schlüsselsektor auf.
Zusammenfassung :
Verstöße von Immobilienmaklern: wiederholte Versäumnisse
Im Jahr 2023 kontrollierte die DGCCRF 1.739 Immobilienfachleute in ganz Frankreich. Diese umfangreiche Untersuchung ist eine Fortsetzung der Bemühungen, Verbraucher zu schützen und die Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu stärken. Noch, 65,1 % der inspizierten Fachkräfte mindestens einen Verstoß vorgebracht haben. Diese Rate ist zwar alarmierend, bleibt aber im Vergleich zu 2022 (64,7 %) stabil.
Immobilienmakler und unabhängige Makler unterliegen dem Hoguet-Gesetz (Nr. 70-9 vom 2. Januar 1970). Dieses Gesetz regelt streng die Ausübung von Immobilienberufen. Die festgestellten Mängel spiegeln jedoch eine unvollständige Anwendung dieser Regeln wider. Also, fehlende Ausbildung oder Zertifizierung ist für manche Mitarbeiter eines der häufigsten Probleme. Dies bedeutet, dass unqualifizierte Agenten Transaktionen abwickeln können, was die Rechtssicherheit der Verbraucher gefährdet.
Die DGCCRF zielt insbesondere darauf ab Agenturen, die Gegenstand von Beschwerden waren von Verbrauchern über die Plattform SignalConso. Zur Erinnerung: Auf dieser öffentlichen Plattform können Verbraucher Betrug, missbräuchliche Praktiken oder Straftaten von Fachleuten melden. Auf diese Weise hilft es Behörden wie der DGCCRF, Unternehmen, die sich nicht an die Vorschriften halten, schnell zu identifizieren und zu sanktionieren. Ziel ist es dann, Wiederholungstäter zu bestrafen und gleichzeitig die Wachsamkeit im gesamten Sektor zu stärken.
Häufige Verstöße festgestellt:
- Fehlen einer DPE (Energieleistungsdiagnose) in den Anzeigen.
- Nichteinhaltung der Mietpreisbindungsvorschriften in angespannten Bereichen.
- Missbräuchliche Geschäftspraktiken Ziel ist es, exklusive Mandate zu gewinnen.
Nicht konforme Immobilienanzeigen
Der starke Wettbewerb im Immobiliensektor zwingt Fachleute manchmal dazu, Vorschriften zu umgehen, um hervorzustechen. Eines der wichtigsten Ergebnisse der Umfrage 2023 betrifft die Straftaten von Immobilienmaklern in Verkaufs- und Vermietungsankündigungen. So enthielten mehr als ein Drittel der geprüften Anzeigen Fehler oder unvollständige Angaben.
Häufige Verstöße gegen Werbeanzeigen:
- Teilweise oder fehlende Gebührenordnung. Einige Makler geben Preise ohne Steuern an und täuschen so Verbraucher über die endgültigen Kosten der Dienstleistung.
- Mangelnde Präzision bei den Gebühren. So wird in Mietanzeigen teilweise die Höhe der Nebenkosten und die Kaution weggelassen.
- Irreführende Angaben. Objekte werden als unter Exklusivmandat stehend oder noch verfügbar angezeigt, obwohl sie schon seit Monaten verkauft oder vermietet sind.
Besonders verbreitet ist diese Praxis auf Online-Plattformen, wo Kontrollen schwieriger durchzuführen sind. Darüber hinaus ergibt die Untersuchung dies 16 % der Straftaten Immobilienmakler befürchten betrügerische Geschäftspraktiken. Tatsächlich scheuen sie sich nicht, veraltete Werbung in Fenstern oder im Internet zu hinterlassen, um starke Aktivitäten vorzutäuschen.
Konkrete Beispiele für Verstöße:
- Bekanntgabe bereits verkaufter/vermieteter Immobilien. Diese Anzeigen bleiben sichtbar, um potenzielle Kunden anzulocken.
- Gekennzeichnete Ware „exklusiv” zu Unrecht. Einige Agenturen zeigen Immobilien als exklusiv an, obwohl das Mandat nicht exklusiv ist.
- Falsche Erwähnungen „Neuheit“. So klassifizieren Immobilienmakler Immobilien nach mehreren Monaten der Online-Veröffentlichung als „neu“.
Gesetzliche Verpflichtungen werden oft ignoriert
Immobilienmakler unterliegen strenge gesetzliche Verpflichtungen im Hinblick auf die Verbraucherinformation. Tatsächlich müssen sie diese Verpflichtungen einhalten, um Transparenz zu gewährleisten und die Verbraucher bei Transaktionen zu schützen. Daher sind sie verpflichtet, ihre Gebühren inklusive Steuern klar auszuweisen und anzugeben, wer die Kosten trägt. Darüber hinaus muss auf allen beruflichen Dokumenten und in der Korrespondenz der Berufsausweis mit der Nummer und dem Ausstellungsort aufgeführt sein.
Ebenso müssen Immobilienanzeigen wesentliche Informationen enthalten, wie z DPE (Energieleistungsdiagnose)DER Mietkosten und mögliche natürliche und technologische Risiken. Das Hoguet-Gesetz und verschiedene Dekrete definieren diese Pflichten zur Verbraucherinformation bei Immobilientransaktionen.
Die Umfrage zeigt jedoch, dass viele Agenturen diese grundlegenden Verpflichtungen nicht einhalten. Einer der größten Mängel betrifft die fehlende Erwähnung von Verbrauchervermittler. Das Gesetz verpflichtet jedoch jeden Berufstätigen, einen Mediator zu benennen und dies in seinen Geschäftsunterlagen (Mandate, Verträge, Website) anzugeben. Im Jahr 2023 kamen viele Agenturen dieser Verpflichtung noch immer nicht nach.
Andere häufige Verstöße: das Fehlen von Informationen über Blocteldie Liste der Gegner der Telefonwerbung. So sieht das Gesetz vor, dass Gewerbetreibende Verbraucher über ihr Recht auf Eintragung in diese Liste informieren müssen.
Beispiele für die Nichteinhaltung gesetzlicher Verpflichtungen:
- SIRET-Nummer und Aktienkapital werden nicht angezeigt auf Websites und Agentur-Schaufenstern.
- Kein Hinweis auf Berufsausweis ausgestellt von der IHK (Industrie- und Handelskammer).
- Keine Angabe der zuständigen Behörde Beschwerden entgegennehmen können (in der Regel die DGCCRF).
Obwohl diese Verstöße von Immobilienmaklern als „geringfügig“ gelten, beeinträchtigen sie die Transparenz und verringern das Vertrauen der Verbraucher in Immobilienmakler.
Sanktionen und rechtliche Konsequenzen
Angesichts des Ausmaßes der von Immobilienmaklern festgestellten Verstöße hat die DGCCRF ihre Sanktionen verschärft. Also, im Jahr 2023, 564 Warnungen wurden ausgestellt, begleitet von 504 einstweilige Verfügungen und von 142 Minuten (straf- und verwaltungsrechtlich).
DER Kriminalberichte Dabei handelt es sich vor allem um gezielte Agenten, die ohne Berufsausweis agieren, ein schweres Vergehen. Darüber hinaus, Verwaltungsprotokoll Dabei handelt es sich häufig um Verstöße bei der Gebührenauszeichnung und der DPE.
Nennenswerte Sanktionsfälle:
- Agenten, die ohne Berufsausweis tätig sind trotz Mahnung bei vorherigen Kontrollen.
- Fehlen von DPE angezeigt in Verkaufs- und Mietanzeigen.
- Gebühren werden nicht angezeigt auf Anzeigen oder Websites.
Die DGCCRF hat für 2024 eine Verschärfung der Kontrollen angekündigt, mit dem Ziel, diese Verstöße von Immobilienmaklern deutlich zu reduzieren. Daher werden Verbraucher aufgefordert, Unregelmäßigkeiten zu melden SignalConsoeine Plattform, die es bereits ermöglicht hat, mehrere hundert Verstöße zu erkennen.