Das Pariser Rathaus gab es am 19. Dezember auf seiner Website bekannt: Von nun an ist die Anmietung Ihres Hauptwohnsitzes in möblierten Touristenunterkünften ab dem 1. Januar 2025 auf 90 Tage pro Jahr beschränkt.
Die neuen Vorschriften sind gerade in Kraft getreten und beschränken nun die Vermietung des Hauptwohnsitzes auf 90 Tage im Jahrim Vergleich zu 120 Tagen zuvor. Eine Entscheidung, die das regeln wird Vermietung möblierter Touristenunterkünfte in Parisalso erlauben „Exzesse begrenzen und gleichzeitig im Geiste einer kollaborativen Wirtschaft bleiben“so das Pariser Rathaus.
Bisher hatte Paris das Höchste Mietobergrenze in Europawas es vielen Pariser Eigentümern ermöglicht, ihren Hauptwohnsitz in möblierten Touristenunterkünften zu vermieten: Dies betraf mehr als 95.000 möblierte Wohnungen angemeldetdarunter 78.000 Hauptwohnsitze, die in „vorübergehende Mini-Hotels“ umgewandelt wurden, wiederum nach Angaben des Pariser Rathauses. Darüber hinaus ist die Stadt Paris nicht die erste, die solche Schritte unternimmt: seit dem Gesetz vom 19. November 2024Viele Tourismusgemeinden können zudem die Regeln für touristische Vermietungen verschärfen. In Paris beträgt die Dauer daher ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr maximal 4 Monate (also 120 Tage), sondern 3 Monate (90 Tage), um Betrug im Bereich der möblierten Touristenunterkünfte zu verhindern.
Wenn Sie alles über die Bedingungen erfahren möchten, die für die Anmietung Ihres Hauptwohnsitzes erfüllt sein müssen, besuchen Sie die Website der Stadt Paris.
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