Aktuelles Update zur Ausbildungsförderung ab 1. Januar 2025

Aktuelles Update zur Ausbildungsförderung ab 1. Januar 2025
Aktuelles Update zur Ausbildungsförderung ab 1. Januar 2025
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Unter Berücksichtigung einer Reihe unveröffentlichter Texte … und ohne Datum zum jetzigen Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt … ein Update zur Situation in Bezug auf Lehrverträge im Anschluss an die neuesten Ankündigungen des Arbeitsministeriums mit Schwerpunkt auf Übergangszeit (d. h. vom 1. Januar bis zur Veröffentlichung des anhängigen Erlasses):

1) Die neuesten Ankündigungen der Regierung

Gemäß den neuesten Ankündigungen der Regierung und den auf der Website des Arbeitsministeriums veröffentlichten Informationen, Die Exekutive beabsichtigt, die Ausbildungsförderung durch einen künftigen Erlass fortzusetzen (A-priori-Veröffentlichung im Januar 2025), Festlegung der Beihilfen für die Einstellung von Auszubildenden.

Vorbehaltlich des noch nicht veröffentlichten Textes lauten die neuen Bedingungen wie folgt:

  • Die Beihilfe gilt nur für das erste Vertragsjahr für Auszubildende, die sich auf ein Diplom bis Stufe 7 vorbereiten.

  • Wenn die Höhe nicht vom Abschlussniveau des Lehrlings abhängt, sind je nach Unternehmensgröße zwei Szenarien geplant:

    • 5.000 € für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern (keine Sonderkonditionen);

    • 2.000 € für Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitern unter den gleichen Bedingungen wie bisher (unter Einhaltung eines bestimmten Anteils der Werkstudentenverträge an der Gesamtbelegschaft);

    • 6.000 € für die Einstellung von Auszubildenden mit Behinderung, kombinierbar mit spezifischer Hilfe für sie.

2) Die Situation für Unternehmen bis zur Veröffentlichung eines Dekrets

Die einmalige Beihilfe in Höhe von maximal 6.000 Euro gilt für Verträge, die ab dem 1. Januar 2025 abgeschlossen werden.

AUFMERKSAMKEIT : Diese Beihilfe betrifft nur Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern für die Einstellung eines Auszubildenden, der sich auf eine Qualifikation oder ein Diplom bis zur Abiturstufe (Stufe 4) vorbereitet, gibt das Ministerium an.

Diese Hilfe läuft bis zum 1. Januar 2025, sofern in den Referenzverordnungstexten keine Frist vorgesehen ist. (Erlass Nr. 2022-1714 vom 29. Dezember 2022 über einmalige Beihilfen für Arbeitgeber von Auszubildenden und außerordentliche Beihilfen für Arbeitgeber von Auszubildenden und Arbeitnehmern im Rahmen von Professionalisierungsverträgen).

Zum anderen im Hinblick auf außerordentliche Hilfen für Arbeitgeber von Lehrlingen eingeführt durch das Finanzänderungsgesetz für 2020, das im Zusammenhang mit der Gesundheitskrise in Kraft gesetzt wurde, mehrfach geändert wurde und zuletzt durch die Verordnung vom 29. Dezember 2022, geändert durch die Verordnung vom 29. Dezember 2023, in Höhe von 6.000 € und Davon profitieren alle Betriebe jeder Größe (mit Auflagen ab 250 Mitarbeitern), die einen Lehrling bis einschließlich Stufe 7 einstellen (Bac+5), dieses hier mangels fristgerechter Verlängerung gemäß den Verordnungstexten am 31.12.2024 abgelaufen.

Der ausstehende Beschluss ist daher besonders wichtig.

MOBILIANS hatte in den letzten Monaten auf jeden Fall alle seine Gesprächspartner auf interprofessioneller Ebene (MEDEF, CPME) auf diese sehr schädliche Situation und die Gefahr eines „Stop and Go“ für Unternehmen in der Branche aufmerksam gemacht, insbesondere für mehr als 250 Mitarbeiter und auch für diese Einsatz von Auszubildenden mit einem höheren Abiturniveau.

3) Übersichtstabelle der Beihilfen für die Einstellung von Lehrlingen, wie sie bisher im Hinblick auf die geltenden Vorschriften und bis zur Veröffentlichung des Dekrets gelten:

Ganz herzlich,

Xavier HORENT
Generaldelegierter

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