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Vorsicht vor automatischen Radarkameras: Die Geräte können ab 2025 neben Geschwindigkeitsüberschreitungen auch drei neue Delikte erkennen

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Ab 2025 werden rund hundert automatische Blitzer mit Funktionalitäten ausgestattet, die die Erkennung von drei neuen Verstößen ermöglichen.

Wie berichtet Hauptstadt2025 dürfte die Zahl der automatischen Radarkameras in Frankreich mit einem Plus von 4 % nur leicht zunehmen.

Im Einzelnen werden die Radargeräte von 4.000 auf 4.160 erhöht, aber modernisiert, um drei neue Straftaten zu erkennen ein Anhang zum Finanzgesetz (PLF) für 2025.

Drei neue Straftaten

Um diese neuen Radare zu modernisieren, sieht der Finanzentwurf 2025 einen Betrag von 46,3 Millionen Euro für die Verkehrssicherheit vor. Dies ermöglicht auch die Anschaffung zusätzlicher Fahrzeuge für die neuen Radargeräte.

„Abhängig von den technischen Möglichkeiten und der erforderlichen Genehmigung könnten neue Straftaten auf mehreren hundert Geräten eingesetzt werden.“bezeichnet den Anhang zum Finanzgesetz.

Das Dokument listet drei auf.

  • Ab 2025 könnten Autofahrer wegen Nichtanlegen des Sicherheitsgurts bestraft werden
  • Interdistanz, das heißt, wenn Autofahrer den Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen nicht einhalten
  • Sie könnten auch geblitzt werden, wenn sie während der Fahrt ihr Telefon benutzen.

Welche Sanktionen?

Diese Verstöße werden mit einem Bußgeld von 135 Euro und einem Entzug von drei Punkten aus dem Führerschein streng geahndet.

Sie werden auch kumulativ sein: Jeder Autofahrer könnte beispielsweise von demselben Radar bestraft werden, wenn er diese drei Verstöße begeht.

Mehrere Geräte, etwa Turmradare, könnten sie bereits sanktionieren, diese seien jedoch auf Geschwindigkeit, Lichter und Bahnübergänge beschränkt, heißt es Hauptstadt.

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