Der Kauf eines Autos kann unangenehme Überraschungen mit sich bringen, wenn es darum geht, die Rechnung zu bezahlen. Viele Händler erheben illegale Nebengebühren.
Was wäre, wenn Sie beim Kauf Ihres nächsten Autos mehrere hundert Euro sparen könnten? Dies legt ein Bericht der Generaldirektion Wettbewerb, Verbraucherangelegenheiten und Betrugsprävention (DGCCRF) nahe. Kontrolleure des Wirtschaftsministeriums warnen vor optionalen Gebühren, die bestimmte Händler erheben.
Die Geschichte ist fast immer dieselbe. Nachdem Sie Ihr Fahrzeug ausgewählt und den Preis ausgehandelt haben, legt der Verkäufer die Schlussrechnung vor. Hier tauchen weitere Zeilen mit ausweichenden Titeln auf: „Startpaket“, „Kosten Fahrzeugaufbereitung“ oder „Komfortpaket“. Optionale Gebühren, die teuer sein können: bis zu 1.200 Euro, laut Beobachtungen der Betrugsprävention.
Im Rahmen einer Untersuchung ging ein Mitglied der UFC-Que Choisir-Vereinigung zu einem Händler, um einen elektrischen Renault Megane zu kaufen. Dieser Person wurden 18 Euro für eine Batterie-„Ladung“, 95 Euro für „Registrierungsprozeduren“ und 329 Euro für ein mysteriöses „Secury-T-Paket“ berechnet. Als er um Erklärungen bat, versuchte der Verkäufer, diese Gebühren zu rechtfertigen, indem er sie als obligatorisch darstellte, was völlig illegal war.
Laut UFC-Que Choisir bedienen sich Verkäufer häufig falscher Argumente, um Kunden von ihrer Verpflichtung zu überzeugen. Einige gehen sogar so weit, den Käufern von Elektrofahrzeugen den Kraftstoff in Rechnung zu stellen!
Schlimmer noch: Diese Pakete sind oft illegal. Die im Kaufpreis eines Neuwagens enthaltenen optionalen Kosten müssen sich auf das Waschen der Karosserie, das Polieren, die Überprüfung des Flüssigkeitsstands, einschließlich 5 Liter Kraftstoff, sowie die Lieferung und den Einbau eines Nummernschildsatzes beschränken, erinnert die Betrugsbekämpfung.
Diese Praktiken sind alles andere als isoliert. Die DGCCRF stellte in fast zwei Dritteln der kontrollierten Betriebe Anomalien fest. Unter dem Deckmantel diverser Dienstleistungen wie der Gravur der Seriennummer, der Lieferung von Fußmatten oder Ersatzlampen scheuen sich manche Profis nicht davor, ihre Rechnungen künstlich aufzublähen.
Doch Betrug betrifft nicht nur den neuen Heimatmarkt. Im Second-Hand-Segment haben Betrugsfahnder noch besorgniserregendere Praktiken festgestellt. Beispielsweise werden Gebrauchtfahrzeuge als „aus erster Hand“ oder neu präsentiert. Auch schwerwiegendere, wesentliche Informationen wie das Datum der Inverkehrbringung, die Fahrzeughistorie oder der tatsächliche Kilometerstand bleiben den Käufern regelmäßig verborgen.
Die DGCCRF hat sogar Fälle manipulierter Kilometerzähler aufgedeckt, mit spektakulären Reduzierungen von bis zu 121.000 Kilometern! Eine weitere unfaire Praxis: der Verkauf beschädigter Fahrzeuge ohne vorherige Warnung der Kunden, eine Verschleierung, die dramatische Folgen für die Sicherheit der Käufer haben kann.
Angesichts dieser missbräuchlichen Praktiken ist es möglich, eine Entschädigung zu erhalten, selbst nachdem diese Kosten bezahlt oder das Fahrzeug gekauft wurden. Hierzu wenden Sie sich am besten an eine Verbraucherzentrale, die Sie bei diesen Verfahren unterstützen kann.
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