Das kostenlose Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz befindet sich in der Endphase. Ab Januar 2025 verlangt die URSSAF von Unternehmen, diesen Vorteil in die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge einzubeziehen, und ändert damit eine Maßnahme, die seit 2020 die Einführung von Elektroautos begünstigt.
URSSAF hat gerade eine Änderung angekündigt, die die Landschaft der Elektromobilität neu gestalten könnte. Ab 2025 ist die Kostenloses Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz gilt als Sachbezug. Und das verändert viele Dinge.
Endet bald das kostenlose Laden Ihrer Elektrofahrzeuge am Arbeitsplatz?
URSSAF kündigt eine Änderung der Vorschriften an, die die Dynamik der Elektromobilität in Frankreich verändern könnte. Ab dem 1. Januar 2025 gilt das von Unternehmen angebotene kostenlose Laden von Elektrofahrzeugen als Sachvorteil und setzt damit ein Ende der seit 2020 geltenden steuerlichen Begünstigung voraus.
Dieses vor vier Jahren eingeführte System ermöglichte es den Mitarbeitern laden ihre Elektroautos kostenlos am Arbeitsplatz aufohne dass dadurch Sozialabgaben für Unternehmen oder zusätzliche Steuern für Arbeitnehmer entstehen. Ziel war es, die Einführung von Elektrofahrzeugen zu fördern, insbesondere angesichts der Ausweitung von Umweltzonen (LEZ) in Großstädten. Diese Unterstützung endet jedoch mit dem Inkrafttreten neuer Steuervorschriften, die Unternehmen dazu zwingen, den Wert des gelieferten Stroms in die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge einzubeziehen.
Welche Konsequenzen ergeben sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Diese regulatorische Entwicklung erfordert von Unternehmen strategische Entscheidungen. Sie können das Laden weiterhin kostenlos anbieten, müssen aber die Kosten im Zusammenhang mit den Sozialversicherungsbeiträgen übernehmen. Eine weitere Möglichkeit wäre, den verbrauchten Strom zu verrechnen oder entsprechende Pakete einzurichten. Für Arbeitnehmer könnte dieses Ende der Gratisleistung zu Mehrkosten führen und die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs weniger attraktiv machen.
Besonders betroffen von dieser Änderung könnten Mitarbeiter sein, die weite Strecken zurücklegen. Der verbrauchte Strom wird als Sachvorteil betrachtet und kann zu einer Erhöhung des zu versteuernden Einkommens und der Steuerschuld führen. Der finanzielle Vorteil des kostenlosen Ladens hat trotz der derzeitigen staatlichen Unterstützung einen großen Teil dazu beigetragen, die hohen Kosten für Elektrofahrzeuge auszugleichen. Diese neue Situation birgt die Gefahr, dass ihre Einführung verlangsamt wird, während ZFEs thermische Fahrzeuge immer restriktiver machen.
Eine widersprüchliche Entscheidung
Dieser Wendepunkt kommt in einem Kontext, in dem öffentliche Behörden die Elektromobilität aktiv fördern, aber auch große Einsparungen erzielen wollen. URSSAF begründet diese Änderung mit dem Wunsch nach Steuergerechtigkeit und bekräftigt, dass alle von einem Arbeitgeber angebotenen Vorteile einheitlich behandelt werden müssen. Allerdings könnte diese Entscheidung die Bemühungen zur Beschleunigung der Energiewende zunichte machen, indem sie den Autofahrern die Umstellung auf reinen Elektroantrieb erschwert.
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Darüber hinaus verdeutlicht der Wegfall dieses Vorteils bestehende Ungleichheiten. Bisher konnten davon nur Arbeitnehmer profitieren, die über die Mittel zur Anschaffung eines Elektrofahrzeugs verfügen, was Fragen über die Zugänglichkeit ökologischer Übergangsmaßnahmen aufwirft.
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Quelle :
Zitronenpresse
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