Der nicht an die Inflation gekoppelte Betrag von 152,45 Euro bleibt für eine einzelne Person derselbe wie im Jahr 2023.
Veröffentlicht am 26.11.2024 22:10
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Gute Nachrichten für die Bescheidensten. Das Weihnachtsgeld werde am 17. Dezember an Empfänger von Mindestsozialleistungen ausgezahlt, teilte die Regierung am Dienstag, 26. November, mit. Der Mindestbetrag dieser außergewöhnlichen Jahresendprämie wurde im Jahr 2024 auf 152,45 Euro festgelegt.
„Alle Begünstigten des aktiven Solidaritätseinkommens (RSA), des spezifischen Solidaritätszuschusses (ASS), des festen Bonus für die Wiederaufnahme der Tätigkeit und des Rentenäquivalentszuschusses (AER) werden automatisch am 17. Dezember 2024 ausgezahlt.“ die Woche vor den Weihnachtsferien“erläuterten in einer Pressemitteilung die Ministerien für Solidarität, Autonomie und Gleichstellung von Frauen und Männern, das Ministerium für Arbeit und Beschäftigung sowie ihre für Haushalt und öffentliche Finanzen zuständigen Ministerien.
Es wird mehr als 2,2 Millionen Haushalten zugeteilt. Der nicht an die Inflation gekoppelte Betrag von 152,45 Euro bleibt für eine Einzelperson auf dem französischen Festland und in den überseeischen Departements mit Ausnahme von Mayotte derselbe wie im Jahr 2023. Die Höhe der Prämie für Haushalte, die RSA erhalten, ist je nach Zusammensetzung der Familie gestaffelt, beispielsweise erhält ein Paar mit zwei Kindern 320,15 Euro.
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