Die Zoll- und indirekte Steuerverwaltung hat am Dienstag, dem 24. Dezember, ein Rundschreiben zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhr von Tomatenkonserven aus Ägypten veröffentlicht, der um sechs Monate verlängert wird.
„Gemeinsame Verordnung des Ministers für Industrie und Handel und des Ministers für Wirtschaft und Finanzen Nr. 2996.24 vom 6. Dezember 2024 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhr von Tomatenkonserven aus Ägypten (BO Nr. 7363 vom 23. Dezember 2024). )”, Können wir das Dokument lesen?
In diesem Rundschreiben wurde über die Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls von 29,93 % informiert, der für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab dem 31. Mai 2024 auf die Einfuhr von Tomatenkonserven mit Ursprung in Ägypten gilt und sich auf folgende Zollpositionen bezieht:
2002.90.90.11 ; 2002.90.90.19 ; 2002.90.90.91 ; 2002.90.90.99 und 2005.99.35.00.
Mit der oben genannten gemeinsamen Verordnung wird ab sofort die endgültige Anwendung dieses Antidumpingzolls für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegt. Daher werden die betreffenden Dienste aufgefordert, die endgültige Erhebung der im Rahmen des vorläufigen Antidumpingzolls hinterlegten Beträge sowie des entsprechenden Mehrwertsteueranteils gemäß Rundschreiben Nr. 6569 vom 31. Mai 2024 vorzunehmen.
Es geht auch darum, diese Maßnahme ab dem 24. Dezember 2024 umzusetzen. Alle Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Maßnahme müssen der Zentralverwaltung im Rahmen dieser Mitteilung gemeldet werden.
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