Die Kommission setzt auf eine Beschleunigung der Auszahlungen vor Ablauf der Frist 2026 – Euractiv FR

Die Kommission setzt auf eine Beschleunigung der Auszahlungen vor Ablauf der Frist 2026 – Euractiv FR
Die Kommission setzt auf eine Beschleunigung der Auszahlungen vor Ablauf der Frist 2026 – Euractiv FR
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Die Europäische Kommission gab am Donnerstag, 10. Oktober, bekannt, dass sie ihre Anstrengungen verstärken wolle, um die Auszahlung ihres mit mehreren Milliarden Euro ausgestatteten Post-Pandemie-Wiederaufbaufonds sicherzustellen, während das Programm in weniger als zwei Jahren auslaufe.

Die im Dezember 2020 inmitten der Covid-19-Pandemie verabschiedete Recovery and Resilience Facility (RRF) zielt darauf ab, die wirtschaftliche Erholung der Mitgliedstaaten durch die Finanzierung wichtiger ökologischer und digitaler Investitionen im Austausch für gezielte Reformen zu fördern.

Das Programm verfügt über ein Volumen von 650 Milliarden Euro aus gemeinsam von den Staaten der Europäischen Union gezeichneten Schulden und die Mittel werden in Form von Zuschüssen und Darlehen verteilt.

Obwohl die Fazilität im August 2026 ausläuft und danach keine Auszahlungen mehr möglich sind, wurden bisher nur 41 % der Mittel verwendet.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht sagte die EU-Exekutive, sie wolle die Auszahlungen erleichtern, indem sie den Prozess der Überprüfung der Sanierungspläne der Mitgliedstaaten vereinfacht, die von Brüssel vorgelegt und bewertet werden müssen, bevor Zahlungen durchgeführt werden können.

Insbesondere hat die Kommission kürzlich darauf hingewiesen, dass ihre politischen Leitlinien für die kommenden Jahre in Bezug auf die Überprüfung nationaler Konjunkturpläne den Mitgliedstaaten mehr Spielraum für die Überarbeitung ihrer Pläne geben werden, wenn sie feststellen, dass dies der Fall ist „Eine bessere Alternative, eine Maßnahme so umzusetzen, dass der Verwaltungsaufwand verringert wird.“

Die Institution erklärte außerdem, dass sie dies versuchen werde “rationalisieren” zukünftige Zahlungen durch eine stärkere Nutzung „Suspendierungsverfahren“wonach ein Mitgliedstaat, der die meisten der erforderlichen Reformen abgeschlossen hat, immer noch einen entsprechenden Anteil der ursprünglich beantragten Zahlung erhalten kann.

Da die Frist 2026 immer näher rückt, „Alle Bemühungen der Mitgliedstaaten und Institutionen sollten sich auf die vollständige und rechtzeitige Umsetzung der Fazilität konzentrieren.“erinnerte die Kommission.

„Mögliche Engpässe bei der Umsetzung müssen angegangen und Sanierungspläne gegebenenfalls angepasst werden, um auf neue und sich entwickelnde Herausforderungen zu reagieren.“fügte sie hinzu.

Der Wunsch der Kommission, die Mittel vor Ablauf des Programms bereitzustellen, ist eine Folge einer starken Beschleunigung des Zahlungstempos im vergangenen Jahr.

Nach Angaben der Kommission wurden im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zwischen September 2023 und August 2024 112 Milliarden Euro ausgezahlt, zwischen September 2022 und August 2023 waren es 40,6 Milliarden Euro.

Der Bericht der Kommission kommt an dem Tag, an dem der Europäische Rechnungshof davor warnte „risque wichtig“ dass das Auslaufen der Fazilität innerhalb der nächsten zwei Jahre eine Flut von Zahlungen auslöst, für deren Abwicklung die Mitgliedstaaten nicht über die Verwaltungskapazitäten verfügen.

Prüfer kritisierten das System außerdem wegen seines unzureichenden Kontroll- und Prüfungsrahmens sowie wegen seiner mangelnden Klarheit hinsichtlich des Begriffs „Endbegünstigter“ oder des Rechtsträgers, an den die Zahlungen letztendlich verteilt werden.

In Anlehnung an die Analyse der Kommission argumentierte der Rechnungshof auch, dass Verzögerungen bei der Fazilitätszahlung die Erholung der Mitgliedstaaten von der Pandemie erheblich behindert hätten.

In ihrem Bericht vom Donnerstag erklärte die Kommission, dass dies der Fall sei „Anleitung gegeben“ an die Siebenundzwanzig zum Begriff des Endbegünstigten und unterstrichen „seine Bedeutung für die Verbesserung der Transparenz“.

Sie gab auch an, dass sie „überarbeitete und stärkte seinen Prüfungs- und Kontrollrahmen“ auf der Grundlage von Prüfungen des Europäischen Rechnungshofs, des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission selbst.

Gleichzeitig plädierte der Europäische Ausschuss der Regionen, der die Städte und Regionen der EU vertritt, in einer am Dienstag, dem 8. Oktober, einstimmig angenommenen Stellungnahme für eine Verschiebung der Frist im August 2026.

[Édité par Anne-Sophie Gayet]

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